wiederanmeldung von einem stillgelegten kfz

  • hallo,
    ich bin die besitzerin des autos.vor paar wochen habe ich das auto stillgelegt und fahrzeugschein (teil 1 )zurück bekommen. auf der rückseite steht, dass das kfz stillgelegt ist.
    jetzt möchte ich im laufe dieser woche das auto wieder anmelden und die frage ist, ob der alte kfzschein(teil 1) eingezogen wird und der neue mit dem aktuellen zulassungsdatum erstellt wird oder wie läuft es ab?
    danke im voraus.

  • Hallo,


    Schein und Brief gibts ja heute nicht mehr, also werden Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Ehemals "KFZ-Schein") und 2 (ehemals "KFZ-Brief") bei einer Wiederzulassung von Altfahrzeugen, die noch alte Papiere haben, immer neu geschrieben.


    Wenn das Fahrzeug schon neue Papiere besitzt, werden bei einem Halterwechsel oder Umzug auch immer beide Zulassungsbescheinigungen neu geschrieben, weil auf der ZB-Teil 2 ja kein Raum für Halteränderungen mehr vorhanden ist. Wenns derselbe Halter am selben Ort wieder zulässt, sollte Teil 2 wieder verwendet werden können und nur Teil 1 neu geschrieben werden müssen. Glaub ich jedenfalls.


    Allerdings müssen für eine Wiederzulassung immer gültige TÜV- und AU-Gutachten vorliegen und das Fahrzeug darf nicht länger als 18 Monate außer Betrieb gesetzt worden sein, sonst verfallen TÜV- und [lexicon]AU[/lexicon].


    Grüße, Tom