@ Matze 78
Zitat: Das die Rücklichtschalen im Bereich der STVZO eigentlich nicht zulässig sind, weiß ich.
Wenn Du darum weisst, das die Rückleuchten nicht zulässig sind, warum verwendest Du diese trotzdem?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat Dir der Herr 25€ als Verwarngeld angeboten? In dem Falle wären es 90 Euro eigentlich gewesen und 3 Punkte und da Du weisst das diese nicht zulässig sind, wäre es eine Vorsatzhandlung mit doppeltem Verwarngeld, demnach also 180 Euro plus Gebühren. Wenn ich Dich weiter richtig verstanden habe, wollte er von Dir die EG-Übereinstimmungserklärung für die Frontscheinwerfer sehen. Haste die nicht dazu bekommen? Nehme sie doch einfach beim nächsten mal mit, das dürfte alles vereinfachen und Du hättest Deine Ruhe!
Vielleicht ist er gerade deswegen so human gewesen, weil er wusste, was Du da hinten an deinem Auto dran hast! Und somit nicht unbedingt dein Feind, sondern doch eher Freund und Helfer!?????
Du hast noch keine Entschuldigung bekommen? Und das für eine Sache, in der Du weisst, wie oben geschrieben, dass diese nicht legal ist?
Versuchs doch mal mit einem persönlichen Gespräch!? Adresse bekommste sicher raus.
Vielleicht gibt es ja ne bessere Lösung!?
Warum muss man eigentlich diese EG-Übereinstimmungserklärung nicht mitführen müssen? Ist doch eigentlich wie eine ABE zu handhaben!
@ Mullibert
ABE oder KBA oder ABG
es hängt davon ab, wa in den Auflagen und Beschränkungen geht!
Vielfach wird nicht einmal gewusst, dass es für verschiedene Eintragungsfreie Erlaubnisse, wenn sie mit anderen kombiniert werden, wiederum eine neue Einzelabnahme erforderlich ist! Rad-Reifen i.v.m. Lenkrad etc. oder andere als Serienbereifung mit Spurplatten etc.
Grüße
Xer