... die BRD die [lexicon]DDR[/lexicon] erst 1972 im Zuge des Grundlagenvertrages als eigenständigen Staat anerkannt hat.
kleines Offtopic, muß aber an dieser Stelle kurz erlaubt sein:
Das ist weder ganz richtig noch ganz falsch Eine halbwegs erschöpfende Erläuterung dazu würde hier zu weit führen. Es geht, vereinfacht gesagt, um die feinen Unterschiede zwischen völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Anerkennung. Man kann also keinesfalls von Anerkennung als "eigenständiger Staat" sprechen (dazu gehört nunmal auch ein Staatsvolk ). Deshalb gab es ja auch keinen Botschafteraustausch, sondern "Ständige Vertreter" (im Westen war dann logischerweise auch nicht das Außenministerium zuständig, sondern das Bundeskanzleramt). Im westlichen Sinne gab es auch weiterhin nur eine deutsche Staatsbürgerschaft! (So hat jeder der wenigen Besucher aus dem Osten gegen Vorlage des Passes sofort an der Grenze zu einem Drittland einen westdeutsachen Ersatzpaß ausgestellt bekommen und konnte in Westeuropa herumreisen.)
Diese Winkelzüge haben übrigens die Wiedervereinigungsprozedur stark erleichtert, da es ja keine Vereinigung zweier Staaten, sondern ein Beitritt des einen zum anderen war. Überspitzt gesagt hätte sonst jeder Ossi im Westen Asyl beantragen müssen
Für die Knappheit sehr gut, find ich, auf die Schnelle, dazu diese Seite hier