Vollabnahme HP350.01

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich mir heute, einen Trabi-Anhänger, einen [lexicon]HP[/lexicon] 350.01, in der Bucht geschossen habe, kommen nu ein paar Fragen diesbezüglich, aber hier ersteinmal die wichtigste:


    Hat jemand einen aktuellen Stand was die Vollabnahme für den Hänger kostet? :schock: Er ist seit 1998 abgemeldet und braucht sie ja nun, da er in den kommenden Wochen, sobald mein 2. Projekt fertig ist :grinser: , mit raus auf die Piste. Papiere und Typenschild sind vollständig vorhanden.


    Jetzt könnte man sagen: Benutze die Suche... Habsch gemacht, aber olle Beiträge da sich das ja perm. ändert. :doh:


    Danke für die Info´s :top:


    Viele Grüße, der Olli :winker:

  • Ich hab letztes Jahr meinen Rhön durch die Vollabnahme jagen müssen, da nur Ostpapiere vorhanden waren. Kostete, hab grad nachgeschaut, 56,50 € bei der Dekra Strausberg.


    Dann kamen aber die Zulassungskosten (neuer Brief etc), hat dann ungefähr nochmal soviel gekostet... :beleidigt:

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Hallo,


    Ich möchte hier nichts falsches verbreiten, doch wenn ich richtig informiert bin (Bekannter ist Tüv Prüfer, und ein anderer hat eine Oldteimer Sammlung, der letztens noch zum Tüv musste), gibt es die Vollabnahme nicht mehr. Falls ich falsch liege bitte berichtigen.


    MfG René

  • Diese Vollabnahme (zur Erstellung eines Kfz-Briefes) gibt es sehr wohl noch. Nur dürfen die weder alle Prüfer machen, noch ist es häufig notwendig.

  • Eine Vollabnahme ist notwendig wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war / ist.

    Versuche nicht zu Jagen, was du nicht Töten kannst !

  • scheint wohl überall anders gehandhabt zu werden,der prüfer meines vertrauens sagte mir,dass eine vollabnahme nur bei fehlenden papieren sein muß...und es gab auch bisher keine probleme,mein qek war seid 93 abgemeldet , der hp seid 96 und der letzte trabi hatte nur ddr papiere,in allen fällen habe ich nur mit "normaler" hu wieder zugelassen...

    Hätte die Partei mir den Auftrag gegeben, dann gäbe es die DDR vielleicht noch heute.

  • Und DDR-Papiere sind keine Papiere? :zwinkerer:


    Das ist genau der Punkt: solange ein DDR-Brief vorliegt, kann ich sogar mit meinem 65er 312er der seit 90 abgemeldet ist, antreten (ergänzt durch einen Datenzusatz den die Zulassungsstelle braucht, weil die aus dem Originalbrief nicht hervorgehen)
    Es kann natürlich sein, das die eine oder andere (faule oder schlicht schlecht informierte) Zulassungstelle einfach ein Vollgutachten fordert.... notwendig ist es aber nicht zwingend.

  • mahlzeit habe für meinen hp 401 der 5 jahre stand letztes jahr 106 eus vollabnahme und 56 eus zulassung zahlen müssen.....hatte kenne papiere

  • @ Mossi: klar sind das welche... :top:
    ich meinte das auch in bezug , aus der daraus zu grunde liegenden langen stillegung.

    Hätte die Partei mir den Auftrag gegeben, dann gäbe es die DDR vielleicht noch heute.

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich am Donnerstag bei unserer Zulassungsstelle war und am Freitag, mit der [lexicon]DEKRA[/lexicon] telf. habe kam folgendes raus:


    1. Zulassungsstelle meint: normaler Tüff reich aus bei Trabi: Abmeldung: 2001 und Hänger Abmeldung 1998 :hmm:


    2. [lexicon]DEKRA[/lexicon] meint: beides brauch Vollgutachten..., wobei mir die [lexicon]DEKRA[/lexicon] auch mitteilte das nur die die Vollabnahme nach §21 machen dürfen :doof: :hmm:


    So nun sind wir wieder schlauer :verwirrt:


    Na Gott Sei dank war ich bei unserer Ortsteilaussenstelle, d.h. werde am Montag mal die Zentrale und den TüV-Nord anrufen, mal sehen ob ich dann 4 verschiedene Aussagen habe. :schock: :doh:


    Es weiß keiner so recht bescheid, kann das sein? :meckerkop:


    Papiere hin oder her... Ich habe für beide schon die BRD Papiere und trotzdem (laut DEKRA)

  • Die Frage zuallerst: Wem nützt es?


    Genau, eine Vollabnahme kostet mehr als normale [lexicon]HU[/lexicon] --> was wird wohl lieber "verkauft"? :zwinkerer:


    Und: die alles entscheidende Frage ist: Was will die Zulassungsstelle? Die Dekra übernimmt zwar hoheitliche Aufgaben leifert aber letztenendes die Bescheide die die Zulassungsstelle will.


    Du darfst jetzt raten was wohl der [lexicon]TÜV[/lexicon] empfehlen wird.


    Mein Vorschlag: hole dir, wenn es soweit ist eine schriftliche Anforderung der Zulassungsstelle auf das benötigte Gutachten (HU oder Vollgutachten ud fahre dann zu Dekra)
    Leider schützt dich das nicht vor der Willkür der Jungs sofern du dich als schlauer herausstellst al es ihnen lieb ist......... :doof::tuev:


    PS: bein Dekra-Mann ist da gottseidank etwas anders aufgehängt......

  • Dank EU-Recht und komplette Umstellung der stvzo ändert sich ständig was. Mir gehts da auch nicht anders als den gutachtern und Mitarbeitern der Zulassungsstellen, irgendwie weiß kein Mensch was grad der aktuelle Stand ist. Bis irgendwann in 2008 (keine Ahnung obs noch gültig ist) galt folgendes:


    Man brauch generell keine Vollabname nach § 21 Stvzo zur Zulasung eines fahrzeuges.
    Keine Regel ohne Ausname - und die gilt für Fahrzeuge ohne gültige Papiere.
    Entweder weil man garkeine Zettel hat, oder weil das Fahrzeug endgültig stillgelegt wurde.
    Endgültig stillgelegt ist ein Fahrzeug dann, wenn man beim Abmelden endgültig anstatt vorrübergehend beantragt oder wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre (früher 18 Monate) vorübergehend stillgelegt ist.


    Wie gesagt, kein mensch weiß was der aktuelle Stand is, ich am allerwenigsten :zwinkerer:


    Chrom

  • rudi, schickste mir mal per pn wo du warst mitm ostbrief und ne normale hu gemacht hast ?


    irgendwie findet sich bisher hier niemand der den bastei normal prüfen will



    thx :top:

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  • dann must du dir aber umgekehrt die Frage gefallen lassen: würde er ein Vollgutachten nicht schaffen?


    "...... mit dem Lada und Bastei, in die Tchecheslowakei..." *sing*

  • Hallo zusammen,


    mit den 7 Jahren hatte ich auch schon gelesen. Wie Mossi schon sagte, die [lexicon]DEKRA[/lexicon] will verdienen, weil der Fritze am Telf. meinte nur: Die Vollabnahme dürfen nur die machen... :doh:


    Hatte aber auch gelesen, dass die GüS, Dekra und der Tüff das machen dürfen. :dududu:


    Naja, werde morgen ma telefonieren und dann kann ich es euch genau berichten. Oder wie Mossi sagt einfach ma hin und gucken was sie anfordern :meckerkop:


    Die spinnen die Römer :doof:


    Aber gut das alle bescheid wissen :schock:

  • dann must du dir aber umgekehrt die Frage gefallen lassen: würde er ein Vollgutachten nicht schaffen?


    "...... mit dem Lada und Bastei, in die Tchecheslowakei..." *sing*

    nö, damit hat das nix zu tun, das werden wir ja sehen, is nich mein bastei , hab ja nen intercamp


    aber der dem der gehört hat kaum kohle, und zweitens wäre ne normale hu besser anzusteuern ohne zulassung :zwinkerer: die dekra stellen sind etwas weiter weg

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  • So nun:


    nachdem ich heute nochmal mit der Hauptzulassungsstelle telefoniert habe, kann ich folgendes mitteilen:


    Wenn BRD-Brief und Abmeldebescheinigung vorliegen, so reicht der normale TüV und es braucht keine Vollabnahme stattfinden. Sollte sich die [lexicon]DEKRA[/lexicon] oder der [lexicon]TÜV[/lexicon] oder sonst wer querlegen, darf ich denjenigen an unsere Zulassungsstelle, mit Angabe des Namens der freundlichen Tante, verweisen. Es spielt also scheinbar keine Rolle mehr wegen den 7 Jahren :bäh:


    Also so ist bei uns hier in Dessau...


    Viele Grüße


    Olli

  • Man man man wer soll da noch durchblicken , wenn die jeden Furtz lang
    alles ändern :beleidigt::doh:

    Versuche nicht zu Jagen, was du nicht Töten kannst !

  • Das war auch der letzte Stand der Dinge wie es mir mein Tüv Prüfer mitgeteilt hatte.(Siehe oben) Denke also da wird was dran sein.
    Schönen Abend noch,


    MfG René