Grüne Plakette für Trabant ist ausgschlossen ! Änderung der Schlüsselnummer nur noch mit ABE - also unmöglich


  • Hallo,
    ohne Panik verbreiten zu wollen, aber bitte lest den folgenden Artikel:


    Nachrüstung geregelter Kat mit Lambdasonde im Trabant 1.1 Fahrzeugbrief Eintragung Zulassungsbescheinigung



    Danach gibt es keine Änderung der Schlüsselnummern mehr beim Trabant 1.1, d.h. keine Steuerermäßigung und keine grüne Plakette !!!

  • OK, ich konkretisiere:


    Ich kenne zwei noch aktive Firmen, die Nachrüstsätze verkaufen:


    AMS
    http://www.ams-katalysatoren.d…d43f47020673/Catalog/1080


    Die verkaufen die Teile zur Zeit nicht mehr ! (Preis war 250 €) wegen der Unmöglichkeit der Umtragung der Schlüsselnummern - so telefonische Auskunft.


    Ich habe auch bei
    http://www.lrt-automotive.de/index.php?page=ad1%E2%8C%A9=DE


    angerufen, die verkaufen die Nachrüstsätze zwar noch, haben aber auch nur ein Teilegutachten und keine [lexicon]ABE[/lexicon] (Preis 275 €)


    Ein Teilegutachten reicht für eine Umschlüsselung von 03 = ungeregelter [lexicon]KAT[/lexicon] auf 77 = nachgerüsteter [lexicon]KAT[/lexicon] (grüne Plakette) nicht aus, es ist eine [lexicon]ABE[/lexicon] oder eine Einzelabnahme erforderlich. Ich habe hierzu im Pappenforum einen Beitrag geschrieben. Im Wesentlichen heißt es dort:



    Nach Auskunft des TüV - Rheinland ( Herr Sander) und nach Auskunft
    des TüV - Nord Hannover (Herr Admiral) ist eine Änderung der Schlüsselnummer von 03 - das ist Standart für U - [lexicon]KAT[/lexicon] beim Trabbi (bei nachgerüstetem [lexicon]KAT[/lexicon] ist die neue Schlüsselnummer die 77) nur noch mit einer [lexicon]ABE[/lexicon] des Nachrüstsatzes möglich. Ein Teilegutachten reicht nicht mehr aus !


    Ich habe in meinem Trabi eine Anlage von HJS verbaut, also habe ich dort angerufen. Diese Firma teilte mir mit, es gäbe diesen Nachrüstsatz nicht mehr. Man gab mir die Telefonnummer ( Tel. 03425 - 815388 ) einer Nachrüstfirma und Autoteilefirma, die die Teile einmal verkauft hat. Dort wurde mir mitgeteilt, es gäbe den Nachrüstsatz seit 3 Jahren nicht mehr. Die Firma, die mal die Auspuffe hergestellt hat sei auch geschlossen. Es gibt nach der dortigen Auskunft keinen zulässigen Nachrüstsatz mehr.


    Meine Recherchen im Internet waren auch erfolglos, die teilweise bei EBAY angebotenen Nachrüstsätze haben lediglich ein Teilegutachten, was aber seit Oktober 2008 nicht mehr ausreichend ist.


    Darauf hin rief ich nochmals beim TÜV Rheinland und TÜV Nord an. Beide teilten mir mit, es gäbe natürlich eine Ausnahme. Nämlich die Einzelabnahme. Die Kosten allein des Abgasgutachtens würden sich auf ca. 1.000 € belaufen. Beide TÜVs teilten diese Summe mit. Ich habe darauf verwiesen, dass doch der Polo Motor gleich sei, darauf hin wurde mir erläutert, dass sei unerheblich. Es sei der gesamte "Strang" und nicht nur der Motor zu betrachten. D.h. Motor, Vergaser, Reifen, Abgasanlage, Achsen pp.


    Daher meine Äußerung, dass es ausgeschlossen ist, eine grüne Plakette zu bekommen. Es mag ja noch irgendwelche Ausnahmen geben, diese sind dann entweder für mich nicht bezahlbar oder aber außerhalb der Legalität. Wenn jamand natürlich eine andere Quelle hat, so wäre das sehr schön, denn ich habe noch 3 Trabant 1.1 die ich gern nachgerüstet hätte :(


  • Könnte sein...
    der TüVer im Rheinland sagte was von mind. 1000 €
    der TüVer in Hannover sagte etwas vom fünfstelligen Bereich, das erschien mir sehr fragwürdig ...
    Alles ein Wahnsinn

  • also ich möchte das auch stark anzweifeln, daß eine umschlüsselung nicht mehr möglich sei...
    ich habe es erst dieses jahr durch beim 4-takter: schlüsselnummer 25, also euro2 und eine grüne plakette am start!!!!

    "Perfektion ist nicht erreicht, wenn man nichts hinzufügen kann, sondern wenn es nichts mehr gibt, was man weglassen kann"

  • Warum bietet AMS dann diese kats sowohl bei EBAY und bei sich auf der Seite noch an ?
    Das waere doch dann Betrug !

  • AMS verkauft die Teile derzeitig nicht mehr, so deren telefonische Auskunft (habe als potentieller Kunde angerufen und die wollten mir keine Anlage verkaufen :( ) Der Grund ist, dass keine Umschlüsselung mehr möglich ist.

  • AMS verkauft die teile sehr wohl noch habe gestern mit denen gesprochen und die haben eine 52 ausnahmegenehmigung und da wird es eingetragen und auch umgeschlüsselt weil es ja eh nure 1 norm ist und das ist ist mit einer 19 abnahme möglich betroffen sind nur umtragungen e 2oder d 3 mit teilegutachten also das von ams ist möglich auch noch nach der 49 kw

  • Mir wurde gesagt - telefonisch AMS- derzeitig werden diese nicht verkauft, ich könnte also leider keinen haben. Denn eine Umschlüsselung sei nicht möglich.
    Ich habe heute um schriftliche Bestätigung ersucht, sobald diese vorliegt werde ich selbige veröffentlichen.


    Sicher ist, der [lexicon]TÜV[/lexicon] trägt es mit einem Teilegutachten nicht ein, dass haben mir sowohl der [lexicon]TÜV[/lexicon] Rheinland als auch der [lexicon]TÜV[/lexicon] Nord bestätigt. Das geht nur mit [lexicon]ABE[/lexicon] und die liegt nun mal nicht vor. Bisher war im Lieferumfang immer Teilegutachten erwähnt, das steht da jetzt nicht mehr.


    @Speedy601
    Wenn Du eine grüne Plakette hast, d.h. z.B. Schlüsselnummer 77, dann gibt es Bestandsschutz, es bleibt so, wie es ist....
    Es geht ja auch nicht um eine Änderung. Denn auch mit den neuen Anlagen ohne [lexicon]ABE[/lexicon] erreichst Du die guten Abgaswerte. Es geht nur darum, dass die Verwaltungsbehörden gern eine [lexicon]ABE[/lexicon] dafür haben möchten, was im Endeffekt nur unnötig Geld kostet und keinen Unterschied bringt. Dein Auto bleibt ja ein gutes - recht sauberes - Auto....

  • es stand noch nie was drinn von teilegutachten oder dergleichen aber wenn du meinst ich beobachte die sche bei ams schon seit einen viertejahr und ams hat eine ausnahmegenehmigung und es geht ja nur noch um e 1 und das wird noch eingetragen weil es nur e 1 und nicht e2 oder d3 und weil es hat eine 52 ausnahmegenehmigung hat hat mir sogar ams bestätigt bei interesse kann ich es dir auch schicken

  • Umschlüsselung und kein Ende…


    Zur Zeit ist es wohl wie folgt:
    Letzte Woche hatte ich bei AMS angerufen, es sei kein Verkauf möglich. Seit Freitag sei das nun wieder anders:


    Hier mal der Schriftverkehr:
    (Meine Anfrage an ATS)



    Guten Tag,
    ich habe letzte Woche bei Ihnen angerufen, da ich meinen Trabant 1.1 von
    U - Kat umrüsten will und eine 77 Schlüsselnummer haben möchte, da dies
    ja preiswerter ist. Sie erklärten mir, Sie verkaufen die Nachrüstsätze derzeitig nicht, da keine ABE vorhanden ist,
    sondern nur ein Teilegutachten. Damit könnte dann eine Umschlüsselung nicht erfolgen. Da ich dies nicht glaubte,
    habe ich beim TÜV angerufen, die haben mir dies bestätigt. Im www.pappenforum.de wurde heute folgendes geschrieben:


    "AMS verkauft die teile sehr wohl noch habe gestern mit denen gesprochen
    und die haben eine 52 ausnahmegenehmigung und da wird es eingetragen und
    auch umgeschlüsselt weil es ja eh nur e 1 norm ist und das ist ist mit
    einer 19 abnahme möglich betroffen sind nur umtragungen e 2oder d 3 mit
    teilegutachten also das von ams ist möglich auch noch nach der 49 kw"


    Ist das richtig? Kann ich also doch meinen Trabi umrüsten und eintragen
    lassen? Ich bitte um eine Information. Falls möglich, was kostet der
    Umrüstsatz einzeln und was kostet er mit Einbau? Danke für die
    Information



    Die Antwort von AMS lautet:


    Hallo,


    ja das ist richtig. Die Dekra hatte Euro1 Umrüstsätze schon früher
    wieder eingetragen beim TÜV sollte es seid letzter Woche Mittwoch wieder
    möglich sein. Im Prinzip ist es so wie Sie es aus dem Forum zitiert haben.


    Die Verlautbarung die das Verkehrsministerium im November erlassen hat
    wurde nur sehr unterschiedlich interpretiert. So hat der TÜV teilweise
    nicht mal mehr ABE's eingetragen.


    Wenn Sie möchten können Sie diesen Satz wieder bestellen und er wird auch
    von den Prüfingeneuren abgenommen und eingetragen.
    Kosten würde die Umrüstung (Regelventil + Lambdasonde) 250,00 EUR inkl.
    MwSt. Ein funktionstüchtiger U-Kat sollte im Fzg. verbaut sein.


    Die Einbaukosten belaufen sich auf 119,00 EUR. Das wäre der Preis wenn in
    der Abgasanlage noch kein Gewinde für die Lambdasonde drin ist. Ist das
    Gewinde vorhanden und die Sonde muss nur eingeschraubt werden wird es
    günstiger.


    Mit freundlichen Grüßen
    Fa. AMS - Katalysatoren
    R. Magdeburg



    Ich habe dann heute nochmals mit der Fa. AMS telefoniert.
    Dabei habe ich folgendes erfahren:


    Die Fa. AMS hat mir die Erläuterungen zur Erstellung und
    Anwendung von Teilegutachten übermittelt. Siehe Anhang I.



    Entscheidend danach ist, gültige Teilegutachen für Auf- oder
    Nachrüstsysteme können für Änderungsabnahmen verwendet werden, jedoch unter
    Beibehaltung der ursprünglichen Emissionsstufung und --Codierung des
    betreffenden Fahrzeuges. (Dabei wird darauf verwiesen, dass auch
    Mustergutachten oder Prüfberichte, gutachterliche Stellungnahmen keine
    Grundlage für eine verbesserte Emissionseinstufung oder Codierung bedeuten)



    Zit:
    Kunden und Umrüstwerkstätten sind im Vorfeld auf den neuen
    Sachverhalt hinzuweisen, dass in Verbindung mit Teilegutachten keine Änderung
    der Emissionseinstufung und – Codierung erfolgt sich sich somit kein Vorteil in
    der fiskalischen Behandlung und hinsichlich der Umgehung von Verkersverboten
    (Umweltplakette) ergibt.


    D.h. eine Umschlüsselung ist im Grundsatz nicht möglich.


    ABER:



    Es gibt eine Ausnahme, nämlich dann, wenn das Teilegutachten
    mit Bezug auf die 52. AVO zur STVZO gegeben ist, dann kann eine Verbesserung
    erfolgen.


    Die Fa. AMS teilte mir mit, dies sei gegeben. Ich habe
    freundlicher Weise von AMS die Ergänzung zum Teilegutachten des TÜV Rheinland
    erhalten.


    Anlage 2




    Die Ausnahmegenehmigung liegt mir leider nicht vor (52. AVO
    zur STVZO) Somit kann ich nicht sagen, ob eine Eintragung möglich ist.
    Herr Magdeburg Fa. AMS meint es sei zumindest bei der Dekra möglich,
    der TüV wäre eventuell zur Zeit noch schwierig)


    Ich werde insofern nochmals beim TÜV und Dekra nachfragen.
    Angeblich erfolgt hier derzeitig eine unterschiedliche Behandlung…



    Wird fortgesetzt:


    PS.
    Derzeitig mein Tipp, Teilegutachten nehmen und zum Tüver/Dekra gehen und fragen, ob die das eintragen... AMS sendet das Gutachten vorab zu....

  • Ich habe soeben eine entsprechende Antwort des TÜV - Nord erhalten. Ich warte noch auf eine Genehmigung, ob ich die hier im Original einstellen darf. Ausschnittweise kann ich sagen, der TÜV Nord und der TÜV Rheinland nehmen keine Änderung der Schlüsselnummer mehr mit Teilegutachten vor, es geht also nur mit ABE.


    Der [lexicon]TÜV[/lexicon] - Nord teilte zusammenfassend mit:


    Vor dem Kauf eines Kaltlaufreglers, Nachrüstkatalysators oder Partikel-Minderungssystems sollte in der zugehörigen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) nachgelesen werden, ob das Teil für den Trabant und den entsprechenden Motortyp geprüft und zugelassen ist und welche Emissions-Schlüsselnummer bzw. Partikelminderungsstufe dem Fahrzeug nach der Umrüstung zugeteilt wird.


    Teilegutachten (TGA) für Partikelfilter, Nachrüstkatalysatoren oder Kaltlaufregler dürfen vom [lexicon]TÜV[/lexicon] nicht mehr anerkannt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 149 vom 9. Oktober 2008 festgelegt, dass es nicht zulässig
    ist, TGA für Veränderungen an Fahrzeugen zu erstellen, durch die die Einhaltung von anspruchsvolleren Abgasvorschriften gegenüber dem ursprünglich genehmigten Zustand bestätigt wird. In der VkBl.-Verlautbarung wird auf die 52. Ausnahmeverordnung zur
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 13.08.1996 verwiesen. Hier wird eine besondere Rechtsgrundlage bei diesen
    Umrüstungen gefordert.


    Eine - wie von der [lexicon]DEKRA[/lexicon] angenommene Ausnahme - gibt es nach Auskunft des [lexicon]TÜV[/lexicon] Nord nicht. Ich hatte ausdrücklich auf diese Ausnahmeregelung verwiesen.


    Ohne ergänzende Rechtsgrundlage ist es nicht zulässig, Teilegutachten gemäß § 19 Abs.3 Nr. 4 StVZO in
    Verbindung mit Anlage XIX StVZO für Auf- oder Nachrüstungssysteme zu erstellen, die als Nachweis für
    eine Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummer und der damit verbundenen Klartextangabe in den
    Fahrzeugdokumenten dienen können.


    Es wird dann auf ein Abgasgutachten verwiesen, dieses kostet ca. 1.ooo € für Benzin und ca. 1.200 € für Dieselfahrzeuge.


    Ich hoffe die Genehmigung zu erhalten, den gesamten Text zu erhalten. Ansonsten einfach direkt an den zuständigen TüV - Mitarbeiter beim [lexicon]TÜV[/lexicon] Nord, Herrn Admiral wenden.


    Kurz:
    Eintragung ohne [lexicon]ABE[/lexicon] derzeitig beim [lexicon]TÜV[/lexicon] Nord nicht möglich und nicht zulässig.

  • Halli hallo, also die eintragung ist möglich, habe mir bei XYZ das Nachrüstset gekauft und getern bei meinem tüver gewesen, solange wie in dem TEILEGUTACHTEN(ja, ich habe nur dieses, keine abe) die 52. Ausnahmegenehmigung zur StVZO erwähnt ist. Es wird dann umgeschlüsselt auf 77, dass heißt dann E2 = Euro 1 = Grüne Plakette.
    Liebe Grüße.

  • Ich hole das Thema mal wieder aus der Versenkung.Funktioniert das nun mit dem Nachrüsten oder nicht? Stehe gerade vor dem Problem,1.6er Motor wird nicht mehr mit Kat eingetragen.;(