Moin,
neues Thema und wie der Zufall so will, hab ich eben zu genau diesem mit nem TÜV-Prüfer gesprochen.
Da ja im Zuge des EU-Rechts sich dauernd irgendwelche Dinge in der Stvzo ändern und ich gerade dabei bin, mir nen HP350 aufzubauen, wollte ich es genau wissen.
Das sind jetzt Infos von EINEM Prüfer - also nicht 100% verbindlich aber zumindest Aussagekräftiger als wenn ich heute morgen den Bäcker gefragt hätte
Was die allgemeine Beschaffenheit und Verkehrstüchtigkeit angeht, dazu hab ich garnicht gefragt - sollte das gelten was schon immer galt.
Das 80Km/h Schild: Muß nach wie vor dran sein (natürlich nur bei Hängern mit ner eingetragenen Höchsgeschwindigkeit von 80Km/h).
Kennzeichnung der max Achslast: Muß nach wie vor auf den Typenschild stehen, genau wie die max Stützlast. Eine Kennzeichnung in Achsnähe (also diese Zahl zB am Kotflügel) ist nicht mehr notwendig.
Abreißseil: Bei gebremsten Hängern nach wie vor Pflicht, bei ungebremsten nicht nur nicht nötig sondern unzulässig, das Vorhandensein stellt einen erheblichen Mangel dar
Sicherungseinrichtungen für Bordwandverschlüsse: Logisch, nur wenn man Bordwandverschüsse hat
Die Sicherungseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Öffen sollten vorhanden sein - heißt soviel wie das wenn die fehlen, ist es kein zwingender Grund die Plakette zu verweigern, ist aber nen Mangel der im Prüfbericht vermerkt wird. Die Sicherungen sollten auch irgendwie mit dem Hänger verbunden sein - in der Hosentasche mitnehmen gilt nicht
Kennzeichenbeleuchtung: Grund nachzufragen war, das ich verbindlich weiß das die Kennzeichenbeleuchtungspflicht bei Motorrädern entfallen ist. Wusste der Prüfer nix von, daher ist die Aussage das diese Laternen am Anhänger dran sein müssen fraglich, aber zumindest das was ich heute in erfahrung gebracht hab.
Chrom