Aktuelle Bestimmungen für Anhänger

  • Moin,


    neues Thema und wie der Zufall so will, hab ich eben zu genau diesem mit nem TÜV-Prüfer gesprochen.


    Da ja im Zuge des EU-Rechts sich dauernd irgendwelche Dinge in der Stvzo ändern und ich gerade dabei bin, mir nen HP350 aufzubauen, wollte ich es genau wissen.
    Das sind jetzt Infos von EINEM Prüfer - also nicht 100% verbindlich aber zumindest Aussagekräftiger als wenn ich heute morgen den Bäcker gefragt hätte :zwinkerer:


    Was die allgemeine Beschaffenheit und Verkehrstüchtigkeit angeht, dazu hab ich garnicht gefragt - sollte das gelten was schon immer galt.


    Das 80Km/h Schild: Muß nach wie vor dran sein (natürlich nur bei Hängern mit ner eingetragenen Höchsgeschwindigkeit von 80Km/h).


    Kennzeichnung der max Achslast: Muß nach wie vor auf den Typenschild stehen, genau wie die max Stützlast. Eine Kennzeichnung in Achsnähe (also diese Zahl zB am Kotflügel) ist nicht mehr notwendig.


    Abreißseil: Bei gebremsten Hängern nach wie vor Pflicht, bei ungebremsten nicht nur nicht nötig sondern unzulässig, das Vorhandensein stellt einen erheblichen Mangel dar


    Sicherungseinrichtungen für Bordwandverschlüsse: Logisch, nur wenn man Bordwandverschüsse hat :zwinkerer:
    Die Sicherungseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Öffen sollten vorhanden sein - heißt soviel wie das wenn die fehlen, ist es kein zwingender Grund die Plakette zu verweigern, ist aber nen Mangel der im Prüfbericht vermerkt wird. Die Sicherungen sollten auch irgendwie mit dem Hänger verbunden sein - in der Hosentasche mitnehmen gilt nicht


    Kennzeichenbeleuchtung: Grund nachzufragen war, das ich verbindlich weiß das die Kennzeichenbeleuchtungspflicht bei Motorrädern entfallen ist. Wusste der Prüfer nix von, daher ist die Aussage das diese Laternen am Anhänger dran sein müssen fraglich, aber zumindest das was ich heute in erfahrung gebracht hab.


    Chrom

  • Abreißseil: Bei gebremsten Hängern nach wie vor Pflicht, bei ungebremsten nicht nur nicht nötig sondern unzulässig, das Vorhandensein stellt einen erheblichen Mangel dar


    Dann paßts ja bei meinem Rhön (ungebremst)... Hatte mir schon Sorgen gemacht (trotz neuem Vollgutachten), nachdem mich einige auf das Fehlen des Seils angesprochen haben.


    Ich kapier aber trotzdem nicht recht den Sinn der obigen Bestimmung :augendreh: . Würde so ein Seil überhaupt was bringen? Und wenn ja, warum dann offensichtlich nur bei Gebremsten? Und was wär dann schlecht am Ungebremsten, daß es gleich ein "Mangel" wäre?

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    Einmal editiert, zuletzt von MichiU ()

  • Son Abreisseil aktiviert bei nem gebremsten Hänger ja die Bremse, dh Anhänger bremst und bleibt hoffentlich irgendwann stehen.


    Nu stell dir die Nummer bei nem ungebremsten vor: Der springt aus der Kugel, bammelt am Seil und schlägt nu ungebremst lustige Kapriolen hinter deinem Auto - eher suboptimal.
    Abgesehen davon, das bei großer Belastung das Seil eh irgendwann reißt. Dann schießt der ungebremste Hänger sonstwo hin...


    Nu könntest du ja versprechen, das du das Ding eh nie einhängst. Was wenn jemand anders mal deinen Hänger nutz und mangels besserem Wissens die Schnur um den Haken tüddelt? Darum darf sowas garnicht erst dranne sein :zwinkerer:


    Chrom

  • Kennzeichenbeleuchtung: Grund nachzufragen war, das ich verbindlich weiß das die Kennzeichenbeleuchtungspflicht bei Motorrädern entfallen ist.


    Chrom

    muaaaha wo steht das den bitte ??


    :lach: der war gut

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Dat magst du ja lustig finden - is aber so :zwinkerer:


    Das war ursprünglich mal im § 60 Stvzo geregelt. Der § is nu gestrichen, dafür gilt nu § 10 FZV. Was Krafträder anbelangt ist dieser missverständlich, nimmt Zweirädrige Fahrzeuge an einer Stelle sogar aus. Ebenfalls stellen Kleikrafträder mit Versicherungskennzeichen lt §10 keine Ausname mehr da. Um das eindeutig zu regeln gibs seit 2008 nen Amtsblatt dessen Nummer ich grad nich auf dem Schirm hab.


    Abgesehen davon hat nen Kollege erst vor 4 Wochen nen Moped mit seitlichem Kennzeichen ohne Laterne ganz offiziell durch den TÜV gebracht. Er wollte das "Keine Kennzeichenbeleuchtung" eingetragen haben - das ging nicht, da ein fehlendes Anbauteil das garnicht dran sein muß nicht eintragungsfähig ist. Der Kennzeichenumbau hingegen ist eingetragen, die Anbauwinkel nach ABl. EG Nr. L 311 S. 83 gelten weiterhin.


    Wie gesagt, ändet sich dauernd was....


    Chrom

  • Son Abreisseil aktiviert bei nem gebremsten Hänger ja die Bremse, dh Anhänger bremst und bleibt hoffentlich irgendwann stehen.


    Nu stell dir die Nummer bei nem ungebremsten vor: Der springt aus der Kugel, bammelt am Seil und schlägt nu ungebremst lustige Kapriolen hinter deinem Auto - eher suboptimal.


    der anhänger wird nicht hinterm fahrzeug lustige kapriolen schlagen.


    * klugscheißmodus an


    das seil wird 100%ig reißen heißt ja auch abreißseil. wenn es nix selbst gepfuschtes ist hat dieses einen schlüsselring artigen ring am hanbremshebel der nach gewisser krafteinwirkung aufbiegt.


    * klugscheißmodus aus :zwinkerer:

  • wer das gern mal ausprobieren will soll mich doch mal anrufen dann wissen wir es ganz genau :grinsi:

    Erst wenn die letzte Öl-Plattform versenkt ist und die letzte Tankstelle geschlossen hat, dann wird wohl jeder merken, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft :lach:

    Einmal editiert, zuletzt von Tim ()

  • interessant - bei uns müssen die ungebremsten Anhänger wie folgt mit dem Zugfahrzeug verbunden werden:


    Zitat

    Ihre Anfrage wird in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS) im Artikel 189 Absatz 5 geregelt.
    Der Gesetzestext lautet: " Bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlage ist eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich".
    Ein Seil ist zulässig, wenn es die für den Einsatzfall nötige Festigkeit hat. Die Beurteilung erfolgt bei der Abnahme durch den Experten aufgrund seiner Erfahrung.
    Beachten Sie bitte, dass ein bei Anhängern mit Auflaufbremse eingebautes Abreisseil zu wenig stark ist.
    Bei ausgekuppelten Anhänger darf die Deichsel nicht den Boden berühren. Die Sicherheitsverbindung ist in der Länge entsprechend einzustellen.


    Was mach ich jetzt, wenn ich mit meinem CH-Anhänger in Deutschland unterwegs bin? :zwinkerer:

  • gestern in Deutschland beim [lexicon]TÜV[/lexicon] (Lastenanhängerabnahme)


    - Kontrolle aller Beleuchtungen (inkl. Kennzeichenbeleuchtung)
    - Kontrolle Rad-Reifen-Kpmbi und Alter der Reifen
    - Fahrgestellnummer
    - Radlager (Rüttelprobe)
    - Allgemeinzustand


    :top:


    Kosten: Anhänger ungebremst 25,90€ (wäre er gebremst, wären 49,90€ fällig gewesen) :winker:


    @ Phi wenn du eine gültige schweizer Plakette hast, gilt die auch in Deutschland - und somit auch eure Bestimmungen (oder, du hängst das Seil an der Grenze ab :zwinkerer: )

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Also ich war jetzt schon zweimal mit meinem ungebremsten Hänger beim Tüv und da hat keiner was gemault weil das Sicherungsseil fehlt.

    Zitat

    @ Phi wenn du eine gültige schweizer Plakette hast, gilt die auch in Deutschland - und somit auch eure Bestimmungen


    Falsch! In dem Moment wo ich mit meinem Fahrzeug ins Ausland fahre, akzeptiere ich deren gesetzliche Bestimmungen - dazu zählen auch die Zulassungsbestimmungen :zwinkerer:
    So ist es rein theoretisch möglich, das das Fahrzeug eines Schweizers/Franzosen/Italiener etc. ebenfalls stillgelegt werden kann, wie das eines deutschen.
    Wusste ich bis zu einer Verkehrskontrolle 2004 in Italien auch nicht... Damals hatten die Carabinieri nicht so ganz Verständniss für die Umbauten an meinem [lexicon]Cabrio[/lexicon], haben mich dann aber fahren lassen.
    Praktisch findet das aber (im Regelfall) keine Anwendung da die Umrüstung nur im zumutbaren Rahmen stattfinden dürften und dies somit für unsere Männlein und Weiblein in Grün nur schwer einzuschätzen ist. Im Extremfall ist es aber praktisch möglich, also dann wenn ein definitives Risiko von dem Fahrzeug ausgeht. (z.B. schleifende Reifen)


    ...und ob sich ein Ordnungshüter mit den Sicherungsseilen überhaupt auskennt?
    Ich hab die Erfahrung gemacht, das ich nicht kontorliert werde wenn ich den Hänger hinten dran habe, obwohl die Gelegenheiten Nachts schon mehr als günstig waren. :lach:

  • Verkehrskontrolle in Italien? :grinsi: Ich bin seit 1998 regelmäßig 1x im Jahr mit meinem [lexicon]Cabrio[/lexicon] dort... aber, ne Verkehrskontrolle? Meist hat die Polizia Stradale nur sehr interessiert geguckt, vom Straßenrand, oder im Vorbeifahren... und, wenn dich die Carabinieri überprüft haben, wollten sie auch nur gucken... http://de.wikipedia.org/wiki/Carabinieri :zwinkerer:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • *huuuiii* Da kann ich mir ja jetzt was drauf einbilden... :grinsi:
    Wiegesagt, mich hamse dann in Ruhe gelassen und als mein erster eigenständiger Auslandsurlaub machte mich das schon etwas nervös, worauf ich dann in Deutschland mal bissl rumgefragt hatte.
    Aber ist halt so wie immer, Theorie und Praxis liegen mal wieder weiit auseinander. (zum Glück in dem Falle :grinser: )


    Grüsse,
    Marco

  • Falsch! In dem Moment wo ich mit meinem Fahrzeug ins Ausland fahre, akzeptiere ich deren gesetzliche Bestimmungen - dazu zählen auch die Zulassungsbestimmungen :zwinkerer:


    So isses meines Wissens eben auch nicht... :hä: Also Sachen wie "Warnweste", "Licht an am Tag" oder "Feuerlöscher an Bord" (z.B. Russland), da muß man sich an die Regeln des Gastlandes halten. Bei "baulichen Veränderungen" - und da zählt auch die Frage "Seil oder nicht Seil" dazu - gilt überall in Europa die Vorschrift des Herkunftslandes des Fahrzeugs. (Sonst wär ich mit der Pappe wohl auch schon an so mancher Grenze abgewiesen worden :zwinkerer: - sonst dürften wir ja nicht mal nach Österreich :schock: ) Nirgendwo ist man an der Grenze gezwungen, irgendwas am Fahrzeug zu ändern - kaputte Bremsen bei 40-Tonnern sind da eben ein gaaanz anderer Fall... :lach:

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  • Komisch...


    mein auflaufgebremster Ct-5 hat kein abreißseil und er hat im Oktober so neu [lexicon]TÜV[/lexicon] gekriegt. :hä:


    Wie soll ich das jetzt verstehen, hat der Tüver das übersehen? (Ich war nicht selbst dabei) :schnarchnase:


    Wo krieg ich denn so ein Seil her, und wo muss ich das einhängen beim CT-5? Ich sehe da nirgendwo eine Vorrichtung dafür.


    Wär nett wenn ihr mir helfen könntet. :hacker:


    Grüße,


    Tom

    "Nicht alles Braune auf der Welt ist Schokoladeneis."

    (Computer Sam in Jonas-Der letzte Detektiv)

  • Nirgendwo ist man an der Grenze gezwungen, irgendwas am Fahrzeug zu ändern

    Der Zoll ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Anbauteile nicht verantwortlich, daher kümmert dies auch keinen dort. :zwinkerer:
    Dieser kann allerdings im Zweifelsfalle wiederrum die Polizei zu rate ziehen, zum Beispiel wenn du mit deinem fahrendem Sofa aus England einreisen möchtest... Bei allem anderen was aussieht wie ein Auto und die "potentielle Gefahr" nicht sofort ersichtlich ist, wird sich da aber auch keiner um die "legalität" kümmern.


    Man kann ja auch in Deutschland mit einem in Deutschland zugelassenem Auto mit eher unzulässigen Anbauten untewegs sein, man sollte sich nur nicht von den Ordnungshütern erwischen lassen. ...und selbst die haben nach Dienstordnung nur bedingt Handlungsspielraum... :bäh:


    Aber ich glaube hier gings um Anhänger. :)


    Grüsse,
    Marco