Zulassung nötig ? Verfällt der Brief ? Thema 2008

  • Hallo,


    Gleich mal vorweg: Ich habe zu diesem Thema schon das eine oder andere gelesen, aber das war schon älter.


    Nun meine Frage:


    Mein Trabant ist seit Juni 2007 abgemeldet. Ich habe immer wieder mal was dran gemacht und ihn mit ner 06er roten Nummer bewegt. Verfällt nun der Brief nach 18 Monaten ? Muß ich Tüf fahren und zulassen ? Habe gehört das es das nicht mehr gibt seit 2008. Kann da jemand genaue Angaben machen ? Was passiert wenn der Brief verfält. Was kommt da auf mich zu ? Habe noch 3 Jahre bis zur H-Zulassung. :verwirrt:


    Danke für Eure Tips.


    Grüße :top:

  • Hallo,
    Verfällt nun der Brief nach 18 Monaten ? Muß ich Tüf fahren und zulassen ? Habe gehört das es das nicht mehr gibt seit 2008. Kann da jemand genaue Angaben machen ? Was passiert wenn der Brief verfält. Was kommt da auf mich zu ? Habe noch 3 Jahre bis zur H-Zulassung. :verwirrt:


    Danke für Eure Tips.


    Grüße :top:


    Tach auch...
    Verfallen tut der Brief NICHT!Zum TÜV musste,wenn keener mehr drauf is(ASU auch).Was es nicht mehr gibt,ist,dass de nach 18Monaten en Vollgutachten machen musst.Wenn de Karre weniger als 7 Jahre "vorübergehend stillgelegt" ist,brauchste nur nen normalen TÜV!Wenn länger,dann Gutachten.Brief bekommste eh den "neuen",aber sonst ändert sich nix gegenüber ner normalen Zulassung... :winker:

  • Hallo zusammen,


    kann mich TOOM-5 nur anschließen....


    Aktuelle HU/ AU Untersuchung :tuev: reicht vollkommen um ihn wieder anzumelden. Und wie Toom-5 schrieb, EU-Brief bekommste bei Wiederzulassung automatisch.


    Viele Grüße :winker:


    Olli

  • stimmt alles wie oben schon gesagt da is nur die eine regelung aufgehoben worden und zwar das wenn ein auto länger als 7jahre meine ich stillgelegt war musstest du zumTÜV fahren sonst niergends.das gibts nicht mehr, heute kannst du hin wo du willst TÜV DEKRA GTÜ KÜS is egal wo der prüfer deines vertauens ist :lach:

  • So wird es immernoch gehandhabt. Wollte mich auch erst mit der DEKRA durchschlängeln, aber die haben mich zum TÜV mitm Klappi geschickt. (der "TÜV " beim TÜV war übrigends ne Lachnummer, technische Abnahme gab es so gut wie garkeine und die Daten fürs Erstellen des neuen Briefes hab ich dem Prüfer mündlich vorgetragen :zwinkerer: es geht hin und wieder doch noch normal zu)

  • nein , ichmeinte eigentlich das auch der gtü küs etc prüfer ne vollabhnahme jetzt machen darf

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • ich kann jetzt auch keine offiziellen Bestimmungen zitieren :hä:


    aber im Februar diesen Jahres hat mich (im Osten!) der Prüfer meines Vertrauens (KÜS) wg. Vollabnahme für den Rhön zur DEKRA ums Eck geschickt. Gibts seitdem was Neues?

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Mahlzeit,


    die 7-Jahres-Regel ist auch schon wieder gekippt. Es
    heisst jetzt, egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt ist, solange man
    nen (West-) Fahrzeugbrief hat, braucht man nur normale HU+AU machen
    lassen und dann zulassen. Wenn kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden ist
    (oder nur DDR-Brief bzw. ausländische Papiere) muss man wie gewohnt zu
    TÜV/Dekra zur Vollabnahme nach §21, aber auch nur dann.