Neue Blattfeder VA benötigt. Frage: Gleich eine mit TL? Wie kombinierbar mit Spoiler?

  • Hallo,


    meine Fahrwerk vorne ist ein bisschen ausgeklappert und ich bin am überlegen, ob ich mir, wenn ich mir eine neue Blattfeder hole, gleich eine mit Tieferlegung hole. Habe schon bei trabiteile.de reingeguckt und würde eventuell gleich noch die Konis dazunehmen.


    Das einzige Problem ist aber, dass ich bereits einen recht tiefen Frontspoiler dranhabe. Nämlich den von den von Project 601. (http://shop.diversys-webeasy.de/index.php4?akt=100&id=15&menue_id=26&skdnr=550009&PHPSESSID=5452ed8aa3cc541afa04bbdec9345c10)


    Naja, und ich würde gern wissen, in wie weit ich jetzt noch tiefer kann bzw. welche vorgaben es da gibt. Ich habe schon etwas im Forum gesucht, aber noch nichts gefunden was mir helfen könnte. Ich habe nur angst dass ich mir jetzt für teures Geld das Zeug kaufe, anbaue und zum Tüv gehe und der mir das nicht einträgt.

  • ich würde mal den abstand vom spoiler bis zum boden messen und dann überlegen wie alltagstauglich die pappe bleiben soll, dann kannst du selbst entscheiden was du fürne feder nimmst. ich denk mal ne 70er wäre ideal bei dir und die bekommst auch ohne probleme eingetragen!
    mfg OT :winker:

  • :winker: was für reifen hast denn drauf ? :hä:

    Viele Menschen wurden dazu erzogen, nicht mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie scheuen sich nicht, es mit leerem Kopf zu tun (Orson Welles)

  • Ich habe noch die orginale Reifengröße drauf.


    Also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es keine mindest höhe gibt, sondern dass man selbst entscheiden kann wie alltagstauglich das ist? Ich habe noch glaube ich noch 15cm bodenfreiheit am spoiler (ich werde nachher mal messen gehen)- Wenn ich jetzt ne tieferlegung um 7cm machen würde, wäre das dann noch legitim?

  • Hallo


    Es ist erforderlich ein 11cm hohes Hinternis ( Schwelle o.ä. ) überfahren zu können.


    Außerdem gibt es sondergeschichten . Außerdem muss die scheinwerfer Unterkannte 50 cm über der Straße sein .


    Außerdem ist es wiederum offtmals Ermessensfrage des Prüfers. und dann der Polizei.


    Grüße Manu

    Es werden viel mehr Menschen von Kokosnüssen gefressen als von Haien erschlagen

  • Moin,
    also ich glaub da gibts sone Vorschrift mit 7cm bis zu losen Teilen, wie Auspuff...usw.
    Wobei das wie schon gesagt alles ermessenssache ist. Bei mir gabs auch keine Probleme beim Tüv, obwohl das Auspuffmittelrohr nur 4,5 cm über dem Boden ragte und bei der Schürze warens auch nur 3-4cm.
    Ein einziges Mal gabs Stress mit der Rennleitung wegen dem Kennzeichen, weil das noch Tiefer als die Schürze hing (2cm Bodenabstand oder so :) ) und eigentlich solltens ja 20cm sein, obwohl die Pappe die letzten 10 Jahre so gelaufen ist und es auch keine Probleme beim Tüv deshalb gab.


    @ Trabimanu, über das 11cm Hindernis würden hier aber einige nicht drüberkommen, und ich denk mal du auch mit eingeschlossen :grinsi:


    mfg OT :winker:

  • Es gibt einmal dieses Tüv Merkblatt wo das drin steht das man ein 11cm hohes und 80cm breites Hinderniss berührungslos überfahren werden muß, was ja teilweise nicht mal mit einen Serienfahrzeug funktioniert! Einige Prüfer halten sich an dieses Merkblatt da brauch man dann natürlich auch nicht hinfahren zwecks Eintragung von einem Fahrwerk :zwinkerer:


    Prüfer die sich öfters mit solchen Sachen beschäftigen bzw. auch Einzelabnahmen machen wollen eine Bodenfreiheit von 7 cm bei dauerelastischen Formteilen und 8 cm an festen Bauteilen sehen! Viel wichtiger als die Bodenfreiheit ist aber das die Lichtaustrittskante bei den Scheinwerfern über 500mm liegt und die Kennzeichenunterkante mindestens 200mm uber dem Boden ist da diese Maße gesetzlich vorgeschrieben sind, die Bodenfreiheit aber nicht!!

  • @ Danny : :top: auf den Punkt


    @ OT : bei mir oben erwähnte Sondergeschichte


    Ich habe die Leistung und komme so mit Schwung über die Schwelle :verwirrter:

    Es werden viel mehr Menschen von Kokosnüssen gefressen als von Haien erschlagen

  • Viel wichtiger als die Bodenfreiheit ist aber das die Lichtaustrittskante bei den Scheinwerfern über 500mm liegt


    Laut §50 Absatz 3 StVZO geht es um die Lichtaustrittsunterkante des Abblendlichtes. Da bei H4-Lampen nur die obere Hälfte des Scheinwerfers dafür verwendet wird, ist diese Kante auf der Mitte des Scheinwerfers. Sonst hätte ich meinen GTI damals nie 120mm in die Knie zwingen können. Da waren's bis Unterkante Reflektor nur noch 39cm.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Also sollte ich am besten zu dem Prüfer gehen, der mich prüfen wird (bin aus nem kleinem Dorf und hier in der Nähe gibts da nur den einen und den hatte ich bis jetzt immer) und ihn fragen ob er es eintragen würde oder nicht. Und dann erst bestellen, ja? Also ich habe das oben alles so verstanden alsob es alles sehr vom Prüfer abhängig ist. Die 8cm zum Radkasten und zu den Freischwingenden Teilen wie dem Auspuff habe ich ja, es ist ja nur die Schürze.


    Die Gutachten die man bei Trabiteile.de dazubekommt sind ja ausreichend zum eintragen oder? Bei nem gutem Einbau sollte man das ja ohne Probleme eingetragen kriegen oder irre ich mich da? Ist dasn Materialgutachten oder was?

  • Es ist mehr eine Herstellungsdokumentation mit Eintragungsvorschlag.
    DEKRA-Prüfer die ihr Studium nicht auf der Nähmaschine absolviert haben, tragen das ein.
    Der TÜV darf nicht, da kein Teilegutachten vorliegt.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Ja vorher nachfragen ist immer am besten :top: dann fühlen die Prüfer nicht so überrumpelt.


    Was du zur Eintragung eventuell noch brauchst ist ein Protokoll zur Spureinstellung das kommt wieder auf denn Prüfer drauf an