- 601 Kombi mit Anhängerkupplung – im DDR-Brief nicht eingetragen

  • Ist das richtig so?
    Das Auto ist von 1968. Soweit feststellbar noch weitgehend original.
    Hatte nur einen Vorbesitzer und stand jetzt fast die ganze Zeit nach
    der Wende.
    Wenn, wo müsste die AHZV im DDR-Brief stehen, hat jemand vielleicht
    ein Beispiel, was er mir scannen/mailen könnte?
    Bei der Erstellung des neuen Briefes ist die Kupplung untern Tisch gefallen :(


    Dank schonmal im Voraus

  • Meines Wissens reicht die Kennzeichnung auf der AHK selbst (wenn die DDR-original ist). Damals gabs wohl auch keine Papiere/Eintragungen dafür - und nach Einigungsvertrag ist das dann auch im Westen so zulässig.


    Bei mir ist die auch nicht eingetragen - trotz DEKRA-Vollgutachten vor 4 Jahren. Und die kann ein Prüfer ja wohl nicht übersehen :verwirrt: . Hab aber auch nicht dran gedacht, nachzufragen. Scheint so richtig zu sein. 1 x TÜV dazwischen und mehrere Polizeikontrollen waren kein Problem. Hab jetzt wieder TÜV und meld mich hier natürlich, wenn's deswegen Schwierigkeiten geben sollte. Glaub ich aber nicht... :hä:

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Meinen Prüfer hatte ich gefragt, da Rundumschlag mehrere Teile zum Eintragen.
    Er meinte zu mir, die AHK müsse nicht eingetragen werden.
    Dekra Bautzen.

  • Zitat

    Und die kann ein Prüfer ja wohl nicht übersehen

    hallo,
    wenn ich an unsern prüfer denke (DEKRA), der könnte das übersehen :heuli2:
    öfters kommen kunden in die wekstatt HU/AU + Durchsicht, AU wird schnell gemacht weil der dekra onkel schon da ist, dann schaut der sich das ding an klebt seine plakette und weg ist er, dann soll ich durchsicht machen, da findet man teilweise sachen die de verkehrssicherheit schon ganz schön beeinträchtigen (poröse bemsschläuche, abgerissene hinterachslager...) dan schaut man aufs protokoll: keine mängel
    wie soll man dann dem kunden erklären, dass er mit seinem auto besser nicht mehr fährt?



    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,

    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!











  • Der Trabi (1968 Kombi) ist angemeldet. AHK und Schiebedach werden definitiv nicht eingetragen,
    was immer im DDR-Brief steht. Ebenso die Reifen aller Größen, außer der kleinsten.
    Zur Sicherheit soll eine Kopie des Briefes mitgeführt und bei Gelegenheit vorgelegt werden.
    Lediglich die Zusatzheizung ist eingetragen worden. :winker:

  • Eine AHZV muss grundsätzlich eingetragen werden. Bei neuen Fahrzeugen (EU) steht sie schon drinne..... wie werkseitig montiert.
    Im DDR Brief wurde die Kupplung unten drunter geschrieben. Stand oftmals nur da... AHZV montiert. Wurde die Eintragung weggelassen, war auch nicht schlimm. Gab ja nur drei zugelassene Hersteller und halt deren Kupplungen.
    Ich war letzte Woche bei der DEKRA und in meinem Brief steht ....m.AHK, Herst.: VEB KAFA Halle, KTA-BAG-NR. 2413/1
    Ist ne Schraubenfederkupplung..

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -