Rotes Kennzeichen als Ausländer beantragen

  • Hallo liebe Trabi-gemeinde!


    Ist es möglich als Ausländer (Luxemburger) ein rotes Kennzeichen in Deutschland zu beantragen? Ich wohne nämlich an der deutschen Grenze, und es wäre praktisch wenn ich mit einem roten Kennzeichen von Frankfurt nach Luxemburg fahren könnte...
    Wenn ja, welche Papiere bräuchte ich?


    Gruss Jaak

  • Welches meinste denn??


    06er Kennzeichen = HändlerKennzeichen (da brauchste ne Firma die zumind. was mit Autos zu tun hat)


    07er Kennzeichen = Oldtimer Wechsel Kennzeichen , da brauchste das entsprechende Auto (mind 25 oder 30 Jahre alt) und natürlich in entsprechenden Orginalzustand.


    warum meldest du dein Auto nicht "normal" (in Luxemburg) an??


    Achja und ich bin ganz stark der Meinung, dass man einen Wohnsitz in D braucht um hier ein Auto anzumelden.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

    Einmal editiert, zuletzt von Anne ()

  • du brauchst nur Personalausweis ggf. Reisepass und eine Doppelkarte, vom Auto brauchst du nix, du bekommst dann einen Fahrzeugschein, den du selber ausfüllen musst, beim bewegen des Fahrzeuges musst du den Fahrzeugbrief auch mit führen.

  • er meint sicherlich das rote Zollkennzeichen. Ich weiß nicht ob man das noch braucht, weil Luxenborg in der EU ist, die Polen führen jetzt ihre Autos auch mit gelben Kennzeichen aus, zumindest sieht es immer so aus, rote Zollkennzeichen sieht man selten, weis nicht ob sich bei den 04er Kennzeichen was geändert hat

  • Nur mal so "laienhaft" als Politologe: es DARF keinen Unterschied zwischen EU-Bürgern geben. Daraus folgt: Du hast als Luxemburger ALLE Rechte, die ein Deutscher auch hat (solang Du einen festen offiziellen Wohnsitz in der EU hast). Wenn's Probleme auf dem Amt geben sollte, wäre das eine spektakuläre Sache für diverse Rechtsanwälte - bin mir ziemlich sicher, daß ich da einen für Dich finden würde...

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  • Hallo,


    ich habe gerade nochmal nachgelesen und es leider so, dass das KZK nur bei dt. Wohnsitz möglich ist.


    Für alle anderen gibt es dann nur das Ausfuhrkennzeichen.


    Jetzt hanbe ich die notwendigen Unterlagen vergessen:


    - Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief alt


    - Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt,
    ggf. mit bereits vorhandenem Außerbetriebsetzungsvermerk


    - amtl. Kennzeichen (ausgenommen bei bereits vorgenommener Außerbetreibsetzung)


    - Versicherungsnachweis gelb für Ausfuhrkennzeichen und grünem Auslands-Haftpflichtbestätigungsnachweis


    - gültige HU (Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum)


    - Fahrzeugvorfahrt zur Identitätskontrolle oder entsprechende Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen

  • ich habe gerade nochmal nachgelesen und es leider so, dass das KZK nur bei dt. Wohnsitz möglich ist.


    Für alle anderen gibt es dann nur das Ausfuhrkennzeichen.


    Ist sicher richtig - war Denkfehler von mir zu später Stunde... :beleidigt: Man muß ja einen Wohnsitz da haben, wo man sein Auto anmeldet. Und das Ausfuhrkennzeichen gibt allen anderen EU-Bürgern ja "quasi" die gleichen Rechte. Aber gibts so etwas ähnliches nicht auch in allen anderen EU-Ländern? Durch die ganzen Vereinheitlichungen (siehe z.B. Führerschein etc.) sollte es doch auch so was wie Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen inzwischen in allen EU-Ländern geben... :augendreh:


    Ich hab z. B. in Athen vor wenigen Jahren einen Trabi gesehen - mit griechischem roten Kennzeichen. Der Besitzer hat mir erklärt, daß das ein griechisches H-Kennzeichen ist, was durch die EU "erzwungen" wurde - anders hätte er die Pappe niemals anmelden dürfen, da Importfahrzeuge sonst ein gewisses Höchstalter nicht überschreiten dürfen. Ähnliches gilt meines Wissens auch in Polen, Weißrussland (nicht EU) und den Baltenstaaten. Die wollen halt verhindern, daß wir (oder deren Schacherer) unsern Schrott bei denen entsorgen.

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  • Wenn ich mir den ersten Beitrag durchlese, vermute ich eher, dass er öfter unsere schwer verständlichen Exporthändler mit 06er Kennzeichen gesehen hat und von diesen roten Nummern spricht.


    Die gibt es auf alle Fälle nur für in Deutschland ansässige Autohändler und Werkstätten.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

    Einmal editiert, zuletzt von Sasch ()

  • Und dann kostet die Rote 06er Nummer auch noch schweine Geld, für jeden PKW der in das kleine Heftchen eingetragen wird!!! Mal abgesehn davon, dass es wie schon gesagt nur Händler und Werkstätten bekommen!!! Also für unser eins würde es sich daher sowieso nicht rentieren!!!! :top:

    Nach ganz ganz fest, kommt meißt ganz ganz lose!!!! :grinsi: :top::grinsi:

  • Um Himmels Willen, wie viel Halbwissen sich doch in einem Thread ansammeln kann :staun:


    Also, dann man langsam und zum Mitschreiben (obwohl ja eigentlich WE ist):
    Kurzzeitkennzeichen: Versicherungsbestätigung und Ausweis vorlegen (egal ob deutsch, polnisch, rumänisch, spanisch......) Man braucht keinen Wohnsitz in Deutschland. Mit dem KZK kann man Fahrzeuge innerhalb der EU überführen.


    Ausfuhrkennzeichen: Brief+Schein, Versicherungsbestätigung, HU-Bericht und Ausweis vorlegen. Auch hier braucht man keinen Wohnsitz in Deutschland. Export in alle erdenklichen Länder möglich.


    Rote 06er: Deutsches Händlerkennzeichen


    Rote 07er: "Variables" Kennzeichen zur Nutzung an verschiedenen Fahrzeugen, die nur zu besonderen Anläßen (bsp. Oldtimerveranstalungen) gefahren werden. Es muss für jedes Fahrzeug ein Oldtimer-Gutachten vorliegen.

  • als Ausländer braucht man das Zollkennzeichen und nicht das 06er-Händler-Kennzeichen.


    EDIT: Danke FireFighter! so hab ich mir das auch gedacht mit den Kurzzeitkennzeichen, da ich jetzt nur noch selten Zollkennzichen Richtung Polen fahren sehe, da die jetzt in der EU sind reichen bei den jetzt wohl die gelben 04er.

  • Also ich hab bei der Versicherung neben der Zulassungsstelle gearbeitet und weiß deshalb wies geht.


    Das gelbe Kurzzeitkennzeichen geht jetzt wirklich zur Überführung in der EU.
    Allerdings machen manche Polizisten Probleme bei der Grenze. Ich weiß von Polen und Rumänen das die Polizei dort Geld will damit man durchkommt. Also Schwarzgeld/Schmiergeld etc. Deshalb benutzten die Polen meist trotzdem noch das rote Zollkennzeichen um auf Nummer sicher zu gehn. Anscheinend gibts da drüben ein paar die noch nichts von den neuen Bestimmungen wissen wollen etc.
    Wichtig ist das wenn man ein Kurzzeitkennzeichen beantragt ein mit (!) grüner Karte nimmt. Viele Rumänen verkaufen unter der hand die Schilder ohne Papiere und drucken die grünen Karten selbst! :dududu:


    Das gelbe Kurzzeitkennzeichen kostet insgesammt mit Schildern rund 90€.
    Eine Person darf max. 3 gelbe Nr. pro Tag beantragen. Diese Kennzeichen sind für 5 tage gültig.


    Das rote Kennzeichen ist im Preis unterschiedlich:
    es gibt das Zollkennzeichen für 9, 15, 30, 60. 90. 180 Tage...


    Allerdings muss man wenn man 180 Tage will noch zum Steueramt und Kfz-Steuer zahln, weils über ein halben Jahr ist.


    90 Tage kosten z.B. 224€ Versicherung und dann kommen nochma 18€ für Schilder und 40€ Gebühr von der Zulassungstelle drauf.
    Für ein Zollkennzeichen benötigt man einen gültigen TÜV und ASU, Fahrzeugbrief und (!) Schein...


    Bei einer Zollverlängerung muss die Fahrgestell-Nr. überprüft werden. Das Fzg. muss sich also bei einer Verlängerung in Deutschland befinden.


    Gibts noch Fragen? :grinsi:

  • ...kommt halt immer auf die Zulassungsstelle an...


    ...ich könnte dir jetzt auch eine sagen wo nicht die Fahrgestell-Nr. überprüft wird obwohls laut gesetz vorgeschrieben ist. (bei Zollverlängerung)
    Wenn man mehrere Monate lang Rumänen als Kunden hat erfährt man so manche Tricks und halblegale Sachen... ("die brechen das Gesetzt nicht die biegen es nur..." :verwirrter: )


    Die Zulassungstellen denken sich auch jeden Tag neue Verordnungen ein dies ein schwer machen und nochmehr für Bürokratie sorgen... :verwirrt: