Von dieser Seite her habe ich das bis jetzt noch nie betrachtet, also schleppen und abschleppen, zu unterscheiden.
Dann scheint es auch genügend Beamte zu geben die diese beiden Formulierungen umgehen können.
Das ein abgeschlepptes Fahrzeug als Anhänger behandelt wird wusste ich. Da seit Beginn diesen Jahres die Versicherungslast je hälftig auf Zugfahrzeug und Anhänger verteilt wurde, rein versicherungstechnisch, müsste sich in dieser Hinsicht auch was geändert haben.
Seit dem 1.1.2014 werden bei Unfällen mit Anhängern deren Haftpflichtversicherungen zur Hälfte beteiligt, nicht mehr allein das Zugfahrzeug.
Leider war auf meine Frage wie sich das zukünftig mit " abschleppen" verhält, keine Antwort zu bekommen.