§ 47c Ableitung von Abgasen.

  • § 47c Ableitung von Abgasen.


    Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.



    Also viel Verwendbares wurde schon in der Suche nicht wirklich gefunden, bzw. ergeben sich viele Widersprüche. Was ist nun erlaubt. Laut dem Paragraphen könnt ich ja oben aus der Haube 2 Röhrle raus wenns nicht zu laut ist. Oder einfach unten vor den Vorderrädern direkt auf den Boden richten, dann sieht man gar kein Auspuff... Laut dem Paragraph doch erlaubt... In Fahrgastraum wird dadurch wohl nix eindringen. Aber allein mein Menschenverstand sagt mir das geht nicht.


    Wie ist der Wahre Sachverhalt? Zum Tüver rennen deswegen hab ich net vor da es bis dahin eh noch ne Weile ist. Und mit den ganzen Reglungen werden sich wohl eh nur die wenigsten auskennen.


    [Blockierte Grafik: http://www.sportwagen-herrmann.de/images/showroom/mercedes-slr-01-g.jpg]


    Da auch son Dolles Beispiel. Oder hatte da Mercedes seine Finger im Spiel und hat was dran gedreht? Weil im Prinzip könnte ja durchs offene Fenster was in Innenraum von den Abgasen.
    Verkehrte Welt ich blick da nimmer durch.


    Mir gehts in erster Linie um das technische. Denn son langes Rohr am Unterboden macht ja technisch wenig sinn. Und was kein Sinn macht muss weg :grinser: .



    Mfg Timo

    3 Mal editiert, zuletzt von Tüfteltimo ()

  • Hallo,


    das SLR Beispiel ist genau ein richtiges wenn es darum geht wie man die Macht eines Konzerns dazu nutzen kann sich alles hin zu biegen wie man das gern hätte. Mercedes hat eine Sondergenehmigung erwirkt weil es angeblich nicht möglich gewesen sei ohne Temperaturprobleme an ihrer Carbon strucktur das Abgas nach hinten abzuführen wie im Gesetzestext beschrieben. Es war allerdings nie geplant einen SLR mit auspuff nach hinten zu bauen, so währen die Anleihen an die Historischen vorbilder ja nicht mehr da gewesen.


    Ich hatte da mal eine prezisere Beschreibung da stand folgendes auch noch drin:
    Der Auspuff darf erst nach der Fahrzeugmitte ins Freie münden.

    2Stroke, Because one stroke isn't enough and four strokes waste two (many). :grinser:
    Motoren laufen fast immer, nur wie sie gehn ist eine ganz andere Frage. :zwinkerer:
    "...dafür, was wir alles getuned haben, läuft der Motor noch relativ gut..." :grinser:


    Schnellster Zweizylinder-Trabant Anklam 2008

    Einmal editiert, zuletzt von 2TViper ()

  • Die Temperaturprobleme die Mercedes da als Grund angibt sehe ich persönlich nur als Ausrede, weil die Technik ist mittlerweile so weit fortgeschritten das es machbar ist. Das beste Beispiel wäre die DTM, ich war selber gestern aufm Lausitzring und konnte die Kisten mal genauer anschauen. Da die Wagen zum großen Teil aus Carbon sind und der Auspuff z.B. bei Mercedes kurz vorm Hinterrad als Sidepipe angebracht ist sehe ich mich mit meiner Meinung eigentlich nur bestätigt.


    Grüße Devil

  • "Der Auspuff darf erst nach der Fahrzeugmitte ins Freie münden" kenn ich nur aus dem motorsporcht,


    dekra sagt hinterm rad vorne links bis fahrzeugkante hinten rechts ist erlaub.war damals die aussage nach anfrage wegen meinem seitenauspuff,ohne jetzt im§-Buch zu suchen oder in der stvo

  • Alles klaro. Danke für die Auskunft. :winker:
    Streng genomen wär so dannys auspuff aber auch nicht legal da der winkel keine 45° zur seite is...

  • zu dem thema fällt mir grad was ein: ich war neulich bei der dekra mal fragen, wegen sidepipe am warti. Da meinte der Dekra-onkel zu mir, das das nicht möglicvh wäre, da der wari ja ne 4türige limo ist und sich bei ner sidepipe die hinteren fahrgäste an dem heißen endrohr verletzen könnten. das is zwar meiner meiner meinung nach schwachfug, aber wenn er meint, ok...
    auf meine frage hin, was denn wäre, wenn ich denn die hintere fahrerseitentür mechanisch blockiern würde (schloss ausbauen, etc.), reagierte er nur mit schulterzucken.


    hat da einer konkrete informationen? hab in der stvzo nix schlagkräftiges gefunden...


    mfG da StefaN

    Alle Angaben ohne Gewehr!







    Gewalt is schließlich keine Lösung :thumbup:

  • *senf dazu* :zwinkerer:


    mein wissensstand ist: kurz vor dem hinterrad, aber mit genügend abstand zum reifen natürlich(so das halt nichts schleift/aber nur fahrerseite) im 45 grad winkel
    und das endrohr darf die äüßerste kante von der karo nicht überschreiten, was beim trabi ja de kotflügelkante ist


    und mit danny seinem haut das doch eigentlich so hin, außer fotos lügen :verwirrter:
    den winkelmesser wird der prüfer bestimmt nicht ansetzten, oder?
    die 5 grad mehr oder weniger machen de suppe ja auch nicht fett...


    mfg van

  • Genau, weil 45 + 5 50 sind und 50° und 90° is ja das selbe....
    Lass das mal lieber manchmal mit deinem Senf! Klingt schon beim Schlafaugenthema komisch! :winker:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • geht nich, wo soll denn dann mein kind sitzen? :roteaugen:

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  • Da gibts zwei Möglichkeiten:


    Edit: Auf Wunsch entfernt, aber ihr wisst ja was da stand :verwirrt:

  • zu 2.: Kann er och nich machen. Kriegt er :doing: von mir! Kenn ja seine Olle ziemlich gut. :lach:


    Grüße aus Görlitz an den Ex-Görlitzer! :winker: Vielleicht treffen wir uns ja in Strahwalde, dann lad ich dich auf ein :prost: ein!

    2 Mal editiert, zuletzt von hummel ()

  • kind passt nich in kofferraum, is ja die musikrolle drin :lach:


    aber die olle kann ruhig daheeme bleiben, ma a bissl aufräumen :top:


    so, genug des OT, zurück zum thema.

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  • Alles klaro. Danke für die Auskunft. :winker:
    Streng genomen wär so dannys auspuff aber auch nicht legal da der winkel keine 45° zur seite is...


    Wat soll an meine Auspuff nicht legal sein??? :verwirrt: