unfall

  • hat jemand schon mal jemanden unbeabsichtigt die vorfahrt genommen? mich täte mal interessieren wat da zu erwarten ist! der bussgeldkatalog sagt da zwei meinungen...mit der einen wär ich nicht so begeistert!!!!

  • Das Vergnügen hatte ich mal , allerdings noch zu DM-Zeiten.
    75,-DM Verwarnung, also noch keine Punkte, Versicherung kräftig nach oben, eigener Schaden je nach Versicherung, also vermutlich Fratze.
    Bei Personenschäden oder Fahrlässigkeit sowie sonstigen Unkorrektheiten kann das schnell in den unangenehmen Punkte-Bereich gehen, und bei Fahranfängern könnte eine Nachschulung fällig werden.
    Wünschen wir uns also lieber, daß nix passiert ...

  • na dann bin ich ja erstmal beruhig...fahrlässig wars von meiner seite aus nich...also nur 50 euronen und 3 punkte...na geil.....da fährt man 10 jahre unfallfrei.....eene blitzung und nen kleener unfall und schon hat man 4 zähler......oh man.....und dit bei ner wöchentlichen fahrleistung von 1000km.....wat kommt da dieses jahr noch?????


    danke!!!

  • 50 Öros und drei Punkte ??? :schock:
    Haste jemanden umgebracht ?
    Achte mal darauf, was alles so aufgeschrieben wurde,
    das scheint mir ein bißchen hoch.
    Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, solltest du dich nicht scheuen, mal eine Anwalt zu fragen, was das soll .
    Ohne erschwerende Ereignisse finde ich die Vergabe von Punkten ziemlich bedenklich, schließlich kann das jedem mal passieren.


    Naja, Hauptsache es hat sich niemand ernsthaft wehgetan.:fliegen:

  • ich glaube nicht tim...äh professor...hihi....also dat stand im bussgeldkatalog so drin....3 punkte und 50 euro.....bei fahrlässingkeit gibts gar kein geld....glaub ich und dafür 7 punkte.....naja muss ich erstmal abwarten.....war "gott sei dank" nur der firmen wagen. bei dem anderen...seat alhambra.....zumindest aüsserlich waren beide türen auf der beifahrerseite ziemlich verbeult!!! naja.....nur belchschaden halt!

  • bei blechschaden sollte es mit den Punkten + Kohle erledigt sein. Wenn es mit Personenschaden wäre, wär es soweit mir bekannt automat. vor Gericht gegangen...dann wär die geldl. Strafe höher ausgefallen :verwirrter:

  • Also, da muß ich ja staunen, die haben doch stark an dem Katalog gedreht in letzter Zeit. Das mit dem Geld und den Punkten würde ich jetzt auch mal so interpretieren, aber ich bin das so gewohnt, daß die Polizei den Unfall aufnimmt und zu den Maßnahmen schon an Ort und Stelle etwas sagt. So hast du wirklich nur die Chance, nachzuweisen, daß die entsprechende Stelle unzureichend beschildert war oder die Straße in einem schlechten Zustand war oder so etwas.
    Bei einfach nur :schnarchnase: nützt das alles nichts, auch wenn´s weh tut. Hauptsache nur Blechschaden und nichts, worüber man sich jahrelang Gedanken machen müßte !!!

  • der witz an der sache ist, das die pozilei wirklich nur den unfall aufgenommen hat. die sachten noch , das das sowieso an die bußgeldstelle geht...und die eh nicht mehr vor ort abkassieren.
    ich will ja jarnich mit anwalt und so...doe punkte sind in 2 jahren wieder weg...vorrausgesetzt es kommt nix mehr und dann wär das auch gut. die kreuzung war zwar nicht grade im rechten winkel, aber jetzt stress zu machen...hab ich keene lust zu. hab halt einfach nicht richtig aufgepasst.....kommt halt mal vor!

  • du solltest ja auch nicht gleich mit nem anwalt kommen. ich würd dir aber auch vorschlagen mal nen rat beim anwalt einzuholen (ist übrigens kostenlos, falls du keine Rechtschutz hast). find das strafmaß auch etwas zu hoch.

  • nur mal so ....hab heute den bescheid bekommen vom polizeipräsidenten......83 euro inklusive aller kosten plus.....3 zähler in einer norddeutschen stadt......naja kann man nix machen.....!

  • Zitat

    Original von snydman
    nur mal so ....hab heute den bescheid bekommen vom polizeipräsidenten......83 euro inklusive aller kosten plus.....3 zähler in einer norddeutschen stadt...


    plus die Freundlichkeit Deiner Haftpflicht, die mit deutlich mehr als dreiundachtzig Euronen zu Buche schlagen dürfte :hä:


    Früher gab es da die Möglichkeit, innerhalb eines halben Jahres die Versicherungsleistung selber zu zahlen. Ich hab' das mal gemacht, weil sich das im konkreten Fall gegenüber der Stufung rechnete. Frag' mal Deinen Versicherungsvertreter, denn man wird Dir ja mitteilen, wieviel gelöhnt wurde.


    Peter

    Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil.
    Kia trista epoko, en kiu pli facilas detrui atomon ol antaujughon.


    Albert Einstein

  • Die sogenannten Rabattretter gibt es auch heute noch.
    Zuerst tritt die Versicherung in Vorleistung, und wenn sich´s rechnet,
    kann man den Betrag bezahlen und wird somit nicht in der Schadensfreiheitsstufe zurückgestuft.
    Aber wenn der Schaden über die Firma geregelt wird, werden sich die dortigen Finanzexperten ja damit auseinandersetzen.