Trabiunfälle

  • Bei mir sahs ähnlich aus (falls sich jemand erinnert). Da der Gegner aber bei der gleichen Versicherung war, ging das ziemlich leicht von der Hand. Kostenvoranschlag von der Werkstatt hat gereicht. Hab den Schaden natürlich selbst beseitigt und noch satt Gewinn bei gemacht :whistling:


    Aber wenigstens hast du jetzt ihre Nummer! Und gleich beim ersten Treffen gebumst, so ein Luder 8o:D

  • beilackieren .



    Man merkt, du kennst das Auto nicht! Jason bekommt in der Ecke wahrscheinlich die achte oder neunte Lackschicht mit der Rolle. ;)

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Stimmt, ich kenne ihn nicht und ging von dem aus was ich sehe.
    Na wenn das so eine schlimme Karre ist, dann muss er das vielleicht doch selber zurechtfummeln.

  • Nen Hunni und schickes gemeinsames Abendessen... ;)

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • Na wenn das so eine schlimme Karre ist,


    So würde ich es nun auch wieder nicht nennen. Abgesehen, von den Lackorgien des Vorbesitzers ist er gut beisammen. Hat ja nicht umsonst frischen TÜV.
    Ich denke, der wird seinen Alltagsdienst noch laange verrichten.
    Aber in einem hast du Recht: Ein unbedarfter Gutachter wird dem keinen nennenswerten Wiederbeschaffungswert bescheinigen.

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  • Ein unbedarfter Gutachter wird dem keinen nennenswerten Wiederbeschaffungswert bescheinigen


    Lasst mich lügen, aber ich habe aus DM-Zeiten im Kopf das es für ein Fahrzeug bei einem Totalschaden normalerweise ca. 100,- DM pro Monat Resttüv gab, egal wie der Zustand war.

  • Nee eine solche Regelung gibt es nicht, Restwert ist entscheidend, wie auch immer der gefunden wird. Reparaturkosten können bis 130 % des Wiederbeschaffungswert geltend gemacht werden. Als Unfallgeschädigter darfst du dich am Schaden nicht bereichern, ABER du musst so gestellt werden, als wenn du gar keinen Unfall gehabt hättest. Kostenvoranschlag ist machbar bei Bagatellschäden bis ca. 950 Euro, darüber macht nur ein Gutachten Sinn. Da stehen dir noch Nutzungsausfall und Wertminderung zu, beim KVA bekommst du dies nicht. Der Schaden sieht auf deinem Bild nicht groß aus, aber mit nur einem Bild lässt sich das wirkliche Ausmaß nicht erkennen.


    Ich kenne in Berlin einige Gutachter mit denen ich die Ausbildung gemacht habe. Wenn du ne Adresse haben willst, schreib mir be PN.


    Ralph

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • Danke schonmal für eure rege Unterstützung ;)
    Ich war heute mal bei dem Gutachter, der mal meine Murmel bewertet hat.
    Er rechnet mit einem neuen Heckblech, Kotflügel de + montage, Stoßstange, Leuchte...
    Die Daten zum Restwert bestimmen hat er auch aufgenommen.
    Bin mal gespannt was da rauskommt.


    Jetzt kann ich schon mal versuchen alles grob zu entknittren und eine neue Leuchte anbringen.
    Schweißen, kleben und lackieren wird bei den Temperaturen eh nichts.


    @ Deluxe, ja so ungefähr ist es abgelaufen: Ich auf der Hauptstraße, sie kommt von rechts aus einer Nebenstraße, will dort hin wo ich herkomme und zieht raus.



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    Einmal editiert, zuletzt von Philipp ()

  • Hallo, der Wiederbeschaffungsbetrag für mein Auto ist inzwischen eingegangen.
    Die Instandsetzungskosten, laut Gutachten, liegen bei 2130 Euro und damit über dem Wiederbeschaffungswert
    -> Totalschaden mit einem Restwert von 50 Euro.


    Allerdings war der Versicherung der Gutachter wohl zu teuer, weshalb sie ihm nur einen Teilbetrag zukommen lassen haben.
    Wenn ich diesen Satz richtig deute:
    "Es können nur Kosten erstattet werden, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind und angemessen erscheinen" ?(


    Na wie auch immer ich bin sehr zufrieden :)



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    Einmal editiert, zuletzt von Philipp ()

  • WBW abzüglich Restwert sollte er kriegen ;)

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    (Johann Nestroy)


  • der Wiederbeschaffungsbetrag für mein Auto ist inzwischen eingegangen.


    !!!!

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  • Ähm blöde fragen gibt's ja nicht aber ich hab da mal eine. Hat Philipp jetzt 50 bekommen für nen totalschade?

  • nö.

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  • Zwischen lesen und verstehen gibt's nen unterschied. Aber trotzdem danke.

  • Danke damit kann ich was anfangen. Man könnte sagen: Ich habe es gelesen und verstanden.

  • Hatte ich oben schon geschrieben, scheinbar haperts doch am Lesen ;)

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