Zulassungsschein

  • sodelle zu der frage vollgutachten !


    ich hatte ja nun mein b1000 nach 12 jahren standzeit fertiggemacht und den ganzen anmeldeschmodder hinter mir...


    EIN VOLLGUTACHTEN ist nur noch notwendig wenn mann KEINEN brief hat


    ich glotzte wie doof ausser wäsche aber mehrere personen sagten es mir aufm AMT das ein normaler TÜV reicht!!!!

  • Stimmt nicht so ganz das sog Vollgutachten (offiziell Gutachten zur Wiederzulassung nach §21 Stvzo) muss man nach wie vor und auch bei vorhandenem Brief machen lassen. Nur die Frist der letzten Zulassung ist von 18 Monaten auf 7 Jahre erhöht worden. Hat man keinen Brief, kann man das Datum der letzten Zulassung halt nicht belegen...


    Übrigens, das hat nix damit zu tun wann das Fahrzeug zum letzten mal zum TÜV musste, ausschlaggebend ist nur das letzte Abmeldedatum.


    Das mit dem Eigentumsnachweis (wenn der Brief fehlt) wird nach einigen Umstellungen und damit verbundenen Wirrungen jetzt so gehandhabt:
    Man braucht einen Kaufvertrag vom letzten Vorbesitzer (möglichst mit dem Hinweis das er ohne Brief verkauft wurde) und muß selbst (also der Antragsteller) ne Eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese liegt als maschineller Vordruck bei der Zulassungsstelle. Die früher benötigte Freigabe vom KBA entfällt, können die jetzt selber online nachschauen.


    Da sich einiges vor nichtmal ganz nem Jahr geändert hat (März 2007), und manch Mitarbeiter mit unverständnis auf Veränderungen seinem Job betreffend reagiert, is es nich das dümmste einfach mal nen Vormittag zu opfern und konkret nachzufragen was die nu genau haben wollen, was man beibringen kann und was nicht und wie man weiter vorgehen soll. Will der einem erzählen das man sein Fahrzeug nicht anmelden kann, nicht scheuen mal nach nem kompetenteren Kollegen zu fragen :top:


    Weil wenn so ne Blitzbirne einem erzählen will das der begründete Verdacht bestünde das es sich um ein gestohlenes Farzeug handeln würde, dürfte er dich garnicht mehr so einfach nach Hause gehen lassen :zwinkerer:


    Noch nen Tip, gilt nich nur für die Zulassungsstelle: Immer recht freundlich, aber trotzdem bestimmt


    Chrom

  • Eben...
    Und mir Freundlichkeit kommt man meist recht weit, sinnvoll ists manchmal auch, wenn man entsprechende Verordnungen benennen kann (bzw. sogar dabei hat) ...
    Und wenn alles nichts hilft...weiter freundlich bleiben...und den jeweiligen Vorgesetzten verlangen...


    MfG Björn