Wann ist die Vollabnahme fällig?

  • Wie lange darf Trabi abgemeldet sein bis eine Vollabnahme fällig wird.


    Und in welchen Preisrahmen bewegt sich so eine Abnahme?



    Sorry wenns das schonmal gab, hab aber über die Suche keinen passenden Thread gefunden

  • Jupp hat sich geändert,glaub ab diesem jahr.davor warns 18 monate ab tag der stillegung.

  • @ BoondockDuckling


    Ja, darauf kannst dich verlassen.



    @ all


    Allerdings lese ich hier das die 7 Jahresfrist nur eintritt, wenn die Papiere weg sind. Denn das KBA speichert nur 7 Jahre lang die Daten.

    Zitat

    Erst danach 7 Jahren bedarf es einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Vollabnahme), sofern die Fz-Papiere nicht mehr vorhanden sind. In allen anderen Fällen ist auch dann nur eine HU erforderlich.


    :hä:

    summ, summ, summ, mein Trabi summt herum :raser:

    Einmal editiert, zuletzt von SUMM ()

  • wenn an dem Fahrzeug nach der Stilllegung nichts verändert worden ist ist es heutzutage egal wie lange der abgemeldet ist. Hat der TÜVer zu mir gesagt.
    Ich musste ne §21 Neuzulassung machen nur weil ich die neuen Felgen auf den Barkas drauf gemacht habe. Der 10Jahre "offroad". Und dann hat die Sache auch nicht viel mehr als ein HU gekostet, waren glaub ich um die 60eus. Wie das bei einem Umbau und weniger als 7Jahre ist weiß ich nicht, einfach den nächsten Prüfer fragen.

    Jeder hat
    ein Laster._______________
    Meins/Meiner hat vier Räder.
    .:grinsi:............................:grinsi:.