Wann ist die Vollabnahme fällig?
-
-
-
7 Jahre ab Tag der Stillegung..
mfg matze -
danke
ich hatte viel viel weniger im kopfhat sich das nicht erst vor kurzem geändert?
-
Waren das nicht 2 Jahre. Hm
-
Jupp hat sich geändert,glaub ab diesem jahr.davor warns 18 monate ab tag der stillegung.
-
-
ehah ... soso
auf die 7 jahre kann ich mich jetzt aber verlassen, oder?
-
@ BoondockDuckling
Ja, darauf kannst dich verlassen.
@ all
Allerdings lese ich hier das die 7 Jahresfrist nur eintritt, wenn die Papiere weg sind. Denn das KBA speichert nur 7 Jahre lang die Daten.
ZitatErst danach 7 Jahren bedarf es einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Vollabnahme), sofern die Fz-Papiere nicht mehr vorhanden sind. In allen anderen Fällen ist auch dann nur eine HU erforderlich.
-
Jepp. Alte Papiere vorhanden oder ne ABE reicht ne HU
-
wenn an dem Fahrzeug nach der Stilllegung nichts verändert worden ist ist es heutzutage egal wie lange der abgemeldet ist. Hat der TÜVer zu mir gesagt.
Ich musste ne §21 Neuzulassung machen nur weil ich die neuen Felgen auf den Barkas drauf gemacht habe. Der 10Jahre "offroad". Und dann hat die Sache auch nicht viel mehr als ein HU gekostet, waren glaub ich um die 60eus. Wie das bei einem Umbau und weniger als 7Jahre ist weiß ich nicht, einfach den nächsten Prüfer fragen.