100 km/h für den CT 6-2

  • Ich wollte jetzt zum TÜV die 100er Zulassung für den CT6-2 machen.


    Leider finde ich nirgends ne technische Maximalgeschwindigkeit des Anhängers.


    Nur in nem Testbericht wird erwähnt dass man die technisch möglichen 100 fahren kann bzw im der Anleitung des CT 6-2 W stehen 130 an max drinne.


    Nur leider ist der 6-2 W mechanisch gedämpft.


    Hat jemand ne Kopie einer 100er Zulassung fürs HP 550 Fahrwerk oder ne Kopie der KTA Zulassung ???

  • Für die 100kmh Zulassung gibt es doch klare gesetzliche Regelungen. das was irgendwo mal stand ist da nicht ausschlaggebend.





    1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie
    > > Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige
    > > Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
    > > zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug
    > >
    > > 2. andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
    > > zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
    > >
    > > 3. andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit
    > > Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger
    > > Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
    > > zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
    > >
    > > 4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen
    > Schwingungsdämpfern:
    > > zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug
    > >
    > > 5. alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne
    > hydraulische Schwingungsdämpfer:
    > > zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
    > >
    > > Weiterhin ist zu beachten:
    > >
    > > * das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer
    > aufweisen
    > > * die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen
    > > Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei
    > > als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt
    > > * die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder
    > > höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die
    > > zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    > > * an der Rückseite des Anhängers muss eine von der
    > > Straßenverkehrsbehörde gesiegelte
    > > Tempo-100-Plakettte angebracht sein
    > > * die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
    > > und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie „L“ = 120 km/h
    > entsprechen







    Gruss 2TViper :2tviper:

    2Stroke, Because one stroke isn't enough and four strokes waste two (many). :grinser:
    Motoren laufen fast immer, nur wie sie gehn ist eine ganz andere Frage. :zwinkerer:
    "...dafür, was wir alles getuned haben, läuft der Motor noch relativ gut..." :grinser:


    Schnellster Zweizylinder-Trabant Anklam 2008

  • Klar gibts da Regelungen.


    Nur ich kann das schon verstehen dass Hänger die nur für 80 gebaut wurden auch nur 80 dürfen.... Egal was die Gesetzlage sagt.


    Wie gesagt beim CT6-2W ist die technische Höchstgeschwidigkeit 130.
    Beim 6-2 steht im damaligem Test 100 km/h dürfen gefahren werden ( wohl weil er auch 130 als tech. Höchstgeschwindigkeit hat )


    Nur habe ich nischt wo das steht :heul:

  • Hab mich bei der Wiederinbetriebnahme meines Wohni auch beim Tüv erkundigt. Momentan musst du nur die Bedingungen erfüllen und kannst mit einem Anhänger eine 100km/h Zulassung bekommen. Ab dann ist dein Anhänger 100km/h geeignet. Das bedeutet aber noch nicht das man den mit jedem Fahrzeug fahren kann. Nur wenn du mit einem geeignetem Zugfahrzeug ziehst ist dann 100 km/h erlaubt. Die Fahrzeugbindung wie noch vor 1,5 Jahren gültig ist aber aufgehoben.



    Gruss 2TViper :2tviper:

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  • Na ja egal...


    War immer beim TÜV schaffe das zeitlich aber nicht... Werde am Sa zum KÜS und dann mal sehen...


    So wie die Protokolle der Autos die bei KÜS waren durchscheinen lassen wird da wenig nachgeschaut.

  • Mit was willst du denn den ct6 ziehen um 100km/h fahren zu dürfen?


    Gruss

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  • Der CT6 durfte schon zu DDR Zeiten mit 100km/h gefahren werden, da das Farwerk und die Bremsanlage auf das ziemlich konstante Gesamtgewicht des Anhängers abgestimmt war.
    Da aber keiner schneller als 100km/h durfte, brauchte der Hänger auch nicht begrenzt werden. Lastenanhänger mit wechselnden Lasten, waren je nach Bauart auf 80 oder gar auf 60km/h begrenzt.
    Wohnwagen verhalten sich ähnlich wie CT`s.
    Die Sache mit dem Zugfahrzeug hat nichts mit der Anhängerzulassung zu tun, sondern sagt nur, was ich am Zugfahrzeug anhängen darf. Ne Kombination gibts da nicht, denn dann wäre es ein fest gekuppelter Lastzug. ( z.B. Sattelzug )


    Gefunden in STvZO: 2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

    Einmal editiert, zuletzt von Murphy ()

  • na da bin ich mal gespannt was die Polizei sagen würde wenn man ohne 100er Kennzeichnung 100km/h fährt.

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  • Beim Vollgutachten meines CT6-2 de Luxe (nach 15 Jahren Standzeit) bei der Dekra Dresden wurde mir gleich eine 100 km/h Zulassung eingetragen. Unabhängig vom Zugfahrzeug (Wartburg 353 W) und den Reifen von 1982.
    Kommentar zu den Reifen: "Die sehn doch noch gut aus, nu!"

  • Na dass das Zugfahrzeug leer > 550 kg wiegt ist ja nicht schwer.


    Trotzdem darfste nur 100 fahren wenn die Reifen <6 Jahre und das Zugfahrzeug schwer genug ist und min ABS hat

  • den prüfer sollte mann anzeigen so alte reifen für die strasse frei zugeben


    ich hoffe für dich das dein ct6 die nicht aus der bahn wirft oder dich nicht überholt


    und erst recht das er keine anderen menschen verletzt


    denn letzten endes bist du dann für den schaden verantwortlich



    ohje was für eine welt

  • Warum muß alles alte schlecht sein?
    Der Prüfer war bestimmt nicht Herr der Lage. Hat sein Studium sicher in Nowosibirsk geschenkt bekommen....nicht falsch verstehen.
    Die Reifenindustrie hat ja keine Lobby..........
    Ich bau mir lieber ein paar ältere Pneus ohne Risse ein, anstatt diesem billigem Mist, den es heute zum Teil gibt und der manchmal nach 2 Jahren schon gefährlich ist...
    Und die aktuellen Heidenauer sind in meinem Falle auch erstmal nicht besser.

    Aber um noch etwas Öl ins Feuer zu giessen...
    ich fahre sogar mit 40 Jahre altem Reifenmaterial umher, ganz ohne Ozonrisse sogar. "Mit TÜV-Segen".
    In einiger Zeit verwende ich sogar was 50-jähriges......
    Das gibts ja auch nicht mehr zu kaufen. Ich fahre damit durch die Gegend.
    Aber das kann keiner wissen, da es zu dieser Zeit keine DOT-Nummern gab. :grinser:

    Einmal editiert, zuletzt von heckman ()

  • seh ich auch so mein 6-1er hat auch anfang des Jahres mit den ersten reifen die ab werk verbaut waren immerhin 1976 Tüv ohne beanstandungen bekommen...
    bei den reifen sind keinerlei Poröse stellen zu sehen und das nach der zeit. wenn man sich heute reifen kauft kann man die ohne weiteres nach 2-3 jahren wegen pörösen flanken wegschmeißen... alles schon gehabt...

  • Back to Topic:


    100er Zulassung ist fast im Sack.


    Nur mein CT6-2 wurde falsch Typisiert. Im Moment SDAH Wohnwagen mit Klapp und Faltaufbau


    --> richtiger WOhnwagen it Faktor 0,8


    Lt altem Fahrzeugschein und KBA Datenbank hat der CT6-2 aber die Typisierung "Anhänger mit Klapp und Faltaufbau "


    --> "normaler Anhänger" --> Faktor 1.1 ( Max Gewicht Hänger zu Leergewicht Fahrzeug )


    ---------------


    Und wer weiß ob Autos nochmal leicter werden mußte ich jetzt den alten Prüfer auf seinen Fehler ansprechen was er voraussichtlich kostenlos ändert.


    Und der andere Tüver bzw GÜSler ändert auch noch die 100er Zulassung kostenlos um wenn ich diese WOche mit der umtypisierung ankomme.


    Na dann...

  • So Update:


    Hänger hat die richtige Zulassung ohne Umtypisierung.


    der olle Typ ist nur durch ne blöde Formulierung im PC - Programm auf den falschen Dampfer geraten.


    Mein Stamm TÜV Nord hat durchgerufen und geklärt.


    Jeder Anhänger wird mit Faktor 1.1 für 100 zugelassen ( im oben angegeben Rahmen )


    außer Wohnanhänger mit festem Aufbau


    Steht selbst so in der Ausnahmeverordnung drinne.


    Nun hat der sich daran gerieben dass sein Programm einstellt:
    Bremse ja / Bremse nein
    Dämpfer ja / Dämpfer nein
    Wohnwagen ja / Wohnwagen nein.


    Dabei ists wohl nen einfacher Bug und sollte heißen Wohnwagen mit festem Aufbau ja oder nein.



    Na ja egal ich darf ab Zugfahrzeug Leergewicht von 455 kg 100 km/h fahren.

  • unser CT 6-2 deluxe Baujahr 1979 ohne Bremse mit Dämpfer hat ne 100ér Zulassung wiegt vollgepackt aktuell 420kg darf max. 550kg wiegen


    mit der Pappe darf ja eigentlich nur 300kg ungebremst und 400kg gebremst gezogen werden aber was früher ging geht heute immer noch

  • Das geht alles ganz problemlos...


    Bis mal einer nachwiegt. Mit den 420kg liegt der ungebremste Hänger ja auch nur 120kg über dem Limit...zieht man nochmal 50kg Stützlast ab, sind's immer noch 70kg zuviel. Und genau diese 70kg wird der Exekutivbeamte dann ausladen lassen. Und dem ist das ganz egal, wohin das ganze Zeug kommt. Oder der Hänger bleibt stehen.


    Noch besser ist die Variante, bei der man an einem Unfall beteiligt ist. Das wird total spannend, wenn Polizei, Sachverständiger, ggf. das Unfallopfer, die generische und die eigene Versicherung und die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite im Gerichtssaal stehen und man selbst ganz allein auf der anderen.


    Klingt alles total übertrieben?
    Ist es auch. Bis zum Ernstfall.


  • http://www.tuev-nord.de/de/che…100kmh-zulassung-2618.htm

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de