H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen möglich...

  • Also ich werde die Kombination mit meinem R4 Bj 86 nützen :thumbup: .

  • Lt. aktuellem ADAC-Oldtimer-Newsletter solls die Kombi ab 1.10.2017 geben.


    Steht zwar im Widerspruch zur Theorie, daß sie eigentlich schon bisher möglich gewesen wäre - aber immerhin ein offiziöses Datum...

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Lt. aktuellem ADAC-Oldtimer-Newsletter solls die Kombi ab 1.10.2017 geben.


    Steht zwar im Widerspruch zur Theorie, daß sie eigentlich schon bisher möglich gewesen wäre - aber immerhin ein offiziöses Datum...

    Danke für den Hinweis! :thumbup:


  • Ab Oktober können Saison- und H-Kennzeichen kombiniert werden


    Normales Kennzeichen mit "H" und Monatsgrenzen
    Das Kennzeichen endet dann nicht mehr mit dem "H", sondern mit den
    beiden Zahlen, die – wie beim Saisonkennzeichen – den
    Gültigkeitszeitraum ausweisen. Zum Beispiel 04/10 für den 1. April bis
    zum 31. Oktober.



    Link

    Einmal editiert, zuletzt von vogti ()

  • Juni 2018 sollte passen...

  • Wichtig für uns: Absatz 5 §9 a) und Artikel 9 (Seite 556).


    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl….pdf%27%5D__1492674155336


    Zitat von ralfk

    Absatz 5 §9 a)

    Welcher Artikel bzw. Paragraph?


    Vielleicht könntest du den Gesetzestext zitieren?

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

    Einmal editiert, zuletzt von Anne ()

  • War etwas umständlich von mir ausgedrückt. Auf Seite 523 wird unter Punkt 5 die Änderung des §9 Absatz 3 genauer erläutert. Leider kann ich den Text nicht heraus kopieren. Dort steht noch einmal genau, das ab Inkrafttreten eine Oldtimerzulassung in Verbindung mit einer Saisonzulassung möglich sein wird.

  • Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Anhänger zum Beispiel sind über das Zugfahrzeug versichert...... Und die, die es gewerblich nutzen (Bauern mit Traktor etc.) brauchen wiederum keine Saisonkennzeichen

    Einmal editiert, zuletzt von JL ()

  • Haben Schneeräumfahrzeuge und andere saisonale kommunale Gerätschaften nicht auch diese grünen steuerbefreiten Kennzeichen? Die können gut Versicherung einsparen, wenn sie das mit dem Saisonkennzeichen kombinieren. Ich könnte mir vorstellen, dass der Passus dafür gedacht ist.

  • Anhänger sind nur im an das Zugfahrzeug angekoppelten Zustand mit über das Zugfahrzeug versichert und da tritt mittlerweile im Schadenfall auch eine 50:50 Regelung für Zugfahrzeug und angekuppelten Anhänger auf.
    Schäden, die durch einen abgekuppelten Anhänger verursacht werden, sind i.d.R. nicht über das Zugfahrzeug versichert, insofern dies nicht explizit vom Versicherer ausgewiesen wird - dabei spielt die Farbe des Kennzeichens überhaupt keine Rolle.


    Sicher ist mit der o.g. Variante nur derjenige, der seine(n) Anhänger nie abkuppelt.

  • Meine 2 nicht, für die zahle ich brav eine Versicherungprämie.

    Du hast ja auch kein Sportgerät drauf ;) PS: der Bootstrailer hat ein grünes Kennzeichen ist aber trotzdem extra versichert, auch wenn es rechtlich nicht nötig wäre....


    @'FelixBRB: Die LKW`s bekommen meist einen Streuaufsatz und ein Schiebschild verpasst im Winter, sind aber ganzjährig unterwegs aus Kostengründen. Die Prämie für die Versicherung ist allerdings bei Kommunalfahrzeugen eine interessate Frage.


    Dazu ein Anmerkung: Sämtliche BMW Dienstfahrzeuge sind nur noch Haftpflichtversichert. Teil und Vollkasko gibt es nicht, da es günstiger ist die Schäden selber zu tragen....

    2 Mal editiert, zuletzt von JL ()