Typenschild bei Eigenbau Anhänger

  • In dem Stern steht in der Regel (KTA 07), allerdings ist die KTA größer und die 07 sehr klein.
    Die FIN in den Papieren weicht davon teilweise leicht ab, hauptsache die restlichen Ziffern stimmen!
    Von einem Nachschlagen kann ich nur abraten, Stichwort: Urkundenfälschung.


    Und um eurem Rätselraten mal entgegen zu wirken:


    JEDES Fahrzeug benötigt ein Fabrikschild (auch Typschild genannt) das die wichtigsten Daten des Fahrzeug enthält. Dazu zähöen auch alle Arten von Anhängern. Dieses kann man aber ganz einfach selber machen (lassen) oder sich bei TÜV/Dekra drucken lassen. Völlig legal.
    Ein fehlen stellt einen geringen Mangel bei der Hauptuntersuchung dar, dieser muss binnen 1 Monat abgestellt werden, auch wenn eine Nachkontrolle nicht zwingend erforderlich ist!

  • Also mein DDR Eigenbau Trailer hat auch kein Typenschild. Hatte wohl auch nie eines, da nirgends Spuren zu finden. Aber halt eine sauber eingeschlagene Nummer. Der Dekra Man meinte, das Schild wäre zwar nett sei aber nicht unbedingt nötig.


    Ich hab mir dennoch ein Typenschild besorgt und DDR Schlagziffern in 2 Größen und werde dem Anhänger ein Typenschild nach Briefvorgaben anbringen. Sehe da kein Problem drin. :)

  • Das Problem eines Bekannten sehe ich ein wenig als Ergänzung zu diesem hier und hänge es mal hier ran.

    Falls das nicht paßt, bitte auslagern.

    Ein Bekannter will den Selbstbauanhänger aus den 80ern von seinem Vater auf sich ummelden lassen.

    Die aktuellen Papiere sind von 91.

    Auf der Meldestelle wurde nun beanstandet, daß das Typenschild fehlt und in den Papieren keine Stützlast eingetragen ist.

    Typenschild ist ausführlich diskutiert, aber was ist mit der fehlend eingetragenen Stützlast.

    Es sind BRD-Papiere. Warum machen die da solch Aufriß ?

    Gibt es für Hänger "H"-Kennzeichen ? Hat das Sinn ?

    Vielen Dank für die Antworten. :winker:

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Hakenzeichen gibt es, ist aber aufgrund der Besteuerung sinnlos bis wirtschaftlicher Wahnsinn.


    Wenn damals bei der Umschreibung keine sogenannte "Plausibilitätsprüfung" gemacht wurde, kann die Zulassungsstelle beim erneuten Befassen mit dem Papieren dieses berechtigterweise monieren und einfordern.

    Dies ist eine technische Mindestanforderung, Leergewicht (bei Lastenanhängern), maximale Achslast und Stützlast.


    Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Organe die Möglichkeit haben, die Stützlast zu messen und im Sinne der Zulässigkeit einzuordnen.

  • Wie kommt er dann zu den Daten für die Papiere ?

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Wie kommt er dann zu den Daten für die Papiere ?


    Sachverständigen aufsuchen. Im Normalfall waren DDR - Anhänger auf 50 kg Stützlast ausgelegt, höhere Stützlasten nur im Sonderfall, da die PKW so ziemlich alle 50 kg hatten.