Fahren vom Beifahrersitz

  • Wie ist das, verstößt das Fahren vom Beifahrersitz eigentlich gegen die StVO?


    Bei Trabi ist das ja problemlos möglich. Manchmal hab ich Lust auf "Rechtslenker". Was sagt die Rennleitung dazu?


    Die Frage ist ernst gemeint.

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Ich halte es ebenfalls für fraglich ob du auch schon in einer normalen Verkehrssituation rechtzeitig die Kupplung und Bremse erreichst und diese auch ordnungsgemäß bedienen kannst.

  • Ist eine rein fachl. Frage..keine rechtliche.
    Wenn Du von rechts aus verkehrssicher fahren kannst, dann darfst Du auch. Ob Du das kannst erklärt Dir im dümmsten Fall ein Sachverständiger vor Gericht ggf mit negativem Ausgang.
    "Aus der hohlen Hand entschieden" würde ich davon ausgehen, dass es nicht zulässig ist, weil Du vieles nicht so zielsicher von rechts bedienen kannst wie von links.


    Da passt der Sinnspruch:


    " Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere Dein Problem".

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

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  • Fährt sich bestimmt bequem.
    Aber gemacht ham wa das glaube alle mal.

    Einmal editiert, zuletzt von heckman ()

  • § 23 StVO
    Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.[...]


    Die StVO ist hierzu Gummi, wie so oft.
    Die Frage nach der ordentlichen Besetzung wird sich also spätestens dann stellen, wenn die Verkehrssicherheit gelitten hat. Wenn es bspw. um die Frage von Vermeidbarkeit geht.
    Mal von der verkehrsrechtlichen Seite weg, wird jede Versicherung in so einem Fall Regressansprüche stellen.


    Wer mal ein Fahrsicherheitstraining mitgemacht hat weiß, warum man mit einem bestimmten Abstand vom Lenkrad und den Pedalen wegsitzen muss.
    Ich glaube kaum, dass Du vom Beifahrersitz aus genauso schnell am Lenkrad kurbeln oder mit der selben Wucht auf's Bremspedal latschen kannst, wie links. ;)

  • Hallo,


    Wucht brauchts ja bei den neuen Über-Unterstützten Autos gar nicht mehr.
    Nur stört bei denen der komische Mitteltunnel :D



    Gruß
    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • @Tacker: Was heißt'n hier Gummi? Wenn da drin stünde "Vom Fahrersitz aus" gibts bei Amis oder so mit durchgehendem Vordersitz schon Probleme. Insofern ist die Vorgabe das Optimum an Präzision :) Ansonsten: Meines Erachtens ist es schlicht gefährlicher Unfug, ein Auto vom Beifahrersitz aus zu führen. Daß das geht, mag sein, aber was ist, wenn Dir dann ein Kind vors Auto rennt und Du erwischst die Bremse nicht?

  • Also zum EInparken geht das wirklich sehr gut, speziell, wenn man Platzsparend bis auf 2cm ans Auto daneben ran will. Ansonsten auf der Straße würde ich das eher nicht tun, da schalte ich höchstens mal vom Beifahresitz aus ;)

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • @Tacker: Was heißt'n hier Gummi? Wenn da drin stünde "Vom Fahrersitz aus" gibts bei Amis oder so mit durchgehendem Vordersitz schon Probleme. Insofern ist die Vorgabe das Optimum an Präzision :) Ansonsten: Meines Erachtens ist es schlicht gefährlicher Unfug, ein Auto vom Beifahrersitz aus zu führen. Daß das geht, mag sein, aber was ist, wenn Dir dann ein Kind vors Auto rennt und Du erwischst die Bremse nicht?


    Naja, genau das! ;)
    Das Gesetz kann nun man nicht jede Schnapsidee und jede Eventualität abdecken. Man darf (aktuell) immer noch mit der Vernunft der Leute rechnen. Wo willste denn da anfangen mit verbieten? Steht ja z.B. auch nirgendwo, dass ich bei ~200km auf dem Dach eines fahrenden Autos stehen darf.
    Daher ist die Auslegung schon bewusst so schwurbelig gewählt, dass "[... die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.[...]"


    Wie das auszusehen hat, darüber entscheidet im streitbaren Einzelfall vor Ort der Dorfsheriff oder -im regelmäßig bedauerlichen Extrem- im Nachgang das Gericht. Und wie Du richtig erklärst; man muss den Rahmen nicht immer bis ultimo ausreizen. :saint:

  • Ich finde da nichts schwammig.


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge
    (1) Die Einrichtungen zum Führen der Fahrzeuge müssen leicht und sicher zu bedienen sein.



    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
    (1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug – auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems – sicher geführt werden kann.

  • Das sind aber Anforderungen, die sich vordergründig an den Hersteller oder Besitzer eines Fahrzeuges richten. Nicht an dessen "Führer" bzw. Bediener.

  • Genau!


    Wie von Guido schon geschrieben eine rein fachliche Frage. Wie bezeichnen denn die Hersteller, der Funktion wegen, Ihre Sitzgelegenheiten in der Regel? Fahrersitz und Beifahrersitz. Dem wird ein Gutachter immer folgen, deshalb für mich eher eindeutig.