Änderungen Kurzzeitkennzeichen

  • Für meinen IFA L 60 gibt es in Ostdeutschland nicht an jeder Ecke eine Fachwerkstatt. Diverse Werkstätten werden Arbeiten daran ablehnen.


    Ich habe aber das Glück das ich eine Werkstatt 3 km entfernt ist. Nicht jeder wird das so in seiner Umgebung haben. Denke da nur an andere Oldtimer ...Mini oder Benz Pagode o.ä. ! Die werden auch nicht in irdendeine freie Werkstatt fahren.

  • Das ist halt das Problem an der ganzen sache, rein Rechtlich dürfte man dafür dann das KKz nicht mehr nutzen oder man geht das Risiko ein und hofft nicht erwischt zu werden.

  • Ganz ausgereift scheint mir die Sache nicht zu sein. Klar, der Gesetzgeber wird immer sagen, dass es das Problem des Halters ist. Kannst ja für viel Geld aufladen auf Trailer. Das wird aber bei z.B. W 50, Robur o.ä. schon teurer.


    Ich habe zum Glück Januar/Februar 2015 mit dem großen Ludwigsfelder Tüvabnahme. Dann geht es wieder mit der 5 Tage Nr. .

  • Hey euch allen,


    das Problem liegt doch darin wie es hier einige geschrieben haben das viele nicht das Heftchen haben ausgeüllt und dann mehrere Überführungen mit einem KZ erledigt haben ...


    ... hier hätte Obrigkeit massiver und härter einschreiten sollen. Ich hätte nie ein Problem mit einer Kontrolle gehabt ...


    ... und wenn wir mal gnz ehrlich sind, ist das so eine Geldruckmaschine. Denn so wird der ein oder andere auf seinen W50 doch eine HU und SP machen um damit an 3 Treffen im Jahr per KKZ teilnehmen zu können. Eine Zulassung lohnt ja trotzdem nicht.


    ... der Bürger wird hier immer mehr beschnitten in seinen Rechten ...


    ... vor Jahren wurde uns das Hängerziehen dank B Fahrerlaubnis teilweise aberkannt. Inzwischen hat man die Regel etwas gelockert - vereinfacht sagen wir mal


    ... wenn ich mal ein Krad zur HU/Vollabnahme bringen will ist das per Hänger kein Problem. Auto wie oben geschrieben schon. Und einen Hänger auf Hänger ist dann lächerlich und schwierig ...


    ... ich hoffe man rudert hier zurück und das ganze war eine Luftnummer. Mehr Kontrollen zu Treffen braucht das Land oder an den Behörden, Werkstätten mancher Händler ....

  • Das Problem war beim Anhängertransport die Klaue.


    Mir war mal wie eine Diskussion um das sichere Befestigen. Ohne Kugel war da was problematisch.

  • "Die Regulierungswut fordert ihren Tribut!" - so ist das hier in Old Germany.


    :(

  • So, seit gestern ist es also Amtlich.





    Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn



    • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
    • eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
    • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird. Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
    • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
    • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in
    einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.



    R.I.P. - Kkz

  • Nun ist da noch das Problem, das viele Fahrzeuge den Behörden eben nicht bekannt sind, zB diejenigen welche seit der wende in irgendwelchen Garagen gestanden haben.


    Mich nervts irgendwie, wenn mein Warti ne HU braucht, spricht nichts dagegen den gleich zuzulassen, das Kkz verliert jegliche Bedeutung.


    Also noch ein altes Fahrzeug kaufen und ne 07er Nummer beantragen.

  • Und dann? Wie weiter? Wie kommt man damit zur Abnahme?

  • Mit nem Trailer, der Aufwand ist der gleiche. Wenn zu dem Fahrzeug keine Papiere mehr sind, wie in meinem Fall bekomme ich wohl auch kein KKZ um zur HU zur fahren. Also das Fahrzeug zur Vollabnahme trailern. Wenn man die hat neu Papiere beantragen und wenn man diese dann hat kann man sich ein KKz holen.


    Wenn das alles durch ist kann man auch Saison anmelden.


    Selbst wenn die Papiere da wären soll man eine gültige HU nachweisen, was nicht geht wenn man sich auf den Weg zur Prüfstelle machen möchte. Hier beißt sich der Hund irgendwie selbst in den Schwanz und läuft im Kreis.

  • Selbst wenn die Papiere da wären soll man eine gültige HU nachweisen, was nicht geht wenn man sich auf den Weg zur Prüfstelle machen möchte.


    Dann hast du das Post oben nicht richtig gelesen:

    Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
    • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Aber wie soll der Zulassungsbezirk ein Kennzeichen ausstellen wenn die Behörde doch vorher den Beleg für die HU benötigt?


    O Ton... " eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen wird" und ... "das Fahrzeug den Behörden bekannt ist" was ohne Papiere schwer wird.


    Alles etwas schwammig formuliert, warscheinlich wird man sehen wie es läuft wenn der Fall in der Praxis auftritt und da sehe ich die Probleme.


    Theoretisch bekomme ich die KZ ausgehändigt um zur HU zu fahren, dann muß ich warscheinlich mit dem HU Beleg und den KZ, welche ich bis dato noch gar nicht haben darf, wieder zur Zulassungsstelle um die bestandene HU vorzuzeigen.


    Sicher wird das wieder jede Zulassungsstelle anders handhaben.


    Kann sein das ich das etwas zu eng sehe, aber das wird dann wieder so ein Fall in dem der Beamte auf der Strasse selbst nicht genau bescheid weiß.

  • Ich war mit meinem IFA L 60 extra die letzten 8 Wochen in der Werkstatt und habe die HU / SP / AU auf den letzten Drücker bestanden. Trailer wird bei der Größe schwierig bzw. sehr teuer. Wurde beim beantragen der 5 Tage Nr. auch nochmal drauf hingewiesen das ab 01.04. keine KZK ohne HU ausgegeben. werden.

  • Kkz werden auch ohne gültige HU ausgegeben, diese wir auf der Zulassungsbescheinigung vermerkt, auch nochmal nachzulesen z.b. auf der Seite des ADAC


    http://www.adac.de/infotestrat…tkennzeichen/default.aspx


    oder im der Drucksache 335/14 des Bundesrat, an die sich auch die Zulassungsstellen zu halten haben.