Wertgutachten für meinen Trabant?

  • Zustand 2+, Kosten für Wiederbeschaffung 6.000,- Euro.

  • Wert: passt


    Kosten: subjektiv recht hoch.....

  • Bei den Wiederbeschaffungskosten wird wohl der Wiederherstellungswert gemeint sein und darin sind die am Fahrzeug durchgeführten Arbeiten mit eingerechnet. Da ist also die komplette Restaurierung in Arbeitswert und Materialwert enthalten.
    Nicht ohne Grund steht beim Wiederherstellungswert meines 66ers etwas von knapp 15.000€ im Gutachten.
    Der Marktwert ist dann wieder eine andere Sache - und nichtmal halb so viel.

  • Im alten Lisse-Wertgutachten war ich auch bei fast 10.000 Euro, die 6.000 erscheinen mir aber realistischer. Das ist auch in etwa das was ich vor 6 Jahren investiert habe. Abzüglich Wertverlust durch Nutzung passt das ganz gut. Immerhin bin ich inzwischen fast 80.000 Kilometer gefahren.

  • @Hegau: Ich dachte schon du hast Post aus Scheibenberg bekommen???


    Mit Wiederherstellungswert?

  • Zumal die Gutachter auch latent der Gefahr des Verdachts auf Gefallensgutachten ausgesetzt sind.....

  • Im alten Lisse-Wertgutachten war ich auch bei fast 10.000 Euro, die 6.000 erscheinen mir aber realistischer. Das ist auch in etwa das was ich vor 6 Jahren investiert habe.



    Der Wiederherstellungswert richtet sich aber nach den entsprechenden Werkstattkosten, die bei einer exakten Wiederherstellung in der selben Art, Qualität und mit den selben Arbeiten durch einen KFZ-Fachbetrieb anfallen würden.
    Was man als Privatrestaurierer investiert hat, ist da eher zweitrangig.

  • Du reisst das Zitat aus dem Zusammenhang, ich sprach auch vom Wertverlust.
    Das Gutachten gibt den augenblicklichen Zustand wieder, und der ist nunmal gezeichnet von den gefahrenen 80.000 Kilometern. Sicherlich war er anfangs mehr wert, aber er stellt jetzt noch den Wert dar, den ich damals investiert habe. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder? ;)

  • Aber der Wert des Fahrzeuges nimmt doch mit der Zeit, verschleißbedingt, ab.
    Oder habe ich auch nach mehreren Jahren noch Anspruch auf die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges, das so ist wie am ersten Tag seines neuen Lebens?
    Das musst du mir mal bitte erklären.

  • Ich glaube nicht, dass Du den Wertverlust eines Neuwagens nach 3 Jahren und 80tkm mit dem eines restaurierten Oldtimers mit gleicher Laufleistung gleichsetzen kannst, wenn man die fortlaufende Pflege erkennbar ist.

  • Sagen wir mal so: bei einer gesunden (Karosserie-) Struktur ist die Frage, was eine komplette techniusche Überholung des Technikabteils kosten kann. 1000,-? 2000,-?


    Das wird abgezogen - die teureren, nicht proportional mit dem Fahrleistungsverschleiß anfallenden Arbeiten (Schweißen, Lack, Innenausstattung) sind quasi nur teilweise anzurechnen.


    Es ist sowieso eine Mischkalkulation - bei mir sind in den letzten Jahren trotz etlicher tausend km mehr auch einige 1000,- Wert dazugekommen.


    Da machts die Pflege und Erhaltung.....

  • Weil ja auch die eventuelle Wertsteigerung des Fahrzeugtyps da mit reinspielt.
    Aber, gleicht die den nutzungsbedingten Wertverlust beim Trabant von 1989 schon aus? Schön wär's. :)

  • Der nutzungsbedingte Wertverlust bei Deiner Art von Nutzung und bei Deinem betriebenen Pflegeaufwand ist beim Trabant ggf. gar nicht so hoch wie Du vermutest.
    Denn fakt ist, daß dieses Fahrzeug komplett restauriert wurde - mit allem dafür nötigen Aufwand. Und diese Arbeiten macht auch die Nutzung des Fahrzeuges nicht mehr rückgängig - sie sind angefallen, haben stattgefunden und den Wert des Wagens erhöht.
    Anders sieht es aus, wenn so ein Auto nach 80.000km wieder durchgerostet und verschlissen ist - aber das ist ja nicht der Fall. Trotz der 80.000km kannst Du ja ein Fahrzeug mit überdurchschnittlichem Pflegezustand vorweisen.


    Hinzu kommt, daß es immer weniger Fahrzeuge in dieser Qualtät am Markt gibt und die Preise in den letzten Jahren dadurch auch gestiegen sind - das wiederum erhöht den Wiederbeschaffungswert. Beim Kombi noch mehr als bei der Limousine, wenn man sich anschaut was so an Angeboten unterwegs ist. Und trotz der gefahrenen Kilometer.
    Die meisten Trabant, die angeboten werden, sind doch in schlechterem Zustand - obwohl sie vielleicht weniger Kilometer hinter sich haben.


    Eigentlich sind Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert 3 unterschiedliche Dinge, wobei sich Marktwert und Wiederbeschaffungswert allemal noch ähneln können, der Wiederherstellungswert aber meistens aus o.g. Gründen sehr viel weiter oben liegt.


    Beim Wiederbeschaffungswert lautet die Frage doch eigentlich:
    Bekommst Du für die 6000,-€ einen 601 Universal in gleicher Ausführung und in gleichem Zustand? Das heißt, einen restaurierten, technisch komplett überholten und durchkonservierten Kombi?
    Und da sage ich eher nein...denn einen Trabant, der v.a. karosseriemäßig so restauriert ist wie Deiner, noch dazu einen Universal, bekommt man für den Preis im allgemeinen nicht, weil die Restaurierungskosten für den betriebenen Aufwand eigentlich höher liegen, zumindest aber ähnlich hoch sind wie eben jene 6000,-€.
    Man bekommt für das Geld definitiv einen sehr guten 601 Universal - keine Frage. Wenn man einen findet.
    Aber einen wirklich so umfassend restaurierten? Da wird's schon schwierig...für einen Verkäufer wäre das ein Geschäft ohne nennenswerten Gewinn.


    Bei restaurierten Oldtimern würde ich den Wertverlust durch Nutzung jedenfalls nicht überbewerten - auch nicht beim Trabant.

  • Wie sieht das eigentlich mit den Nachweisen aus?
    Also ich meine jetzt, wenn ich zum Gutachter gehe, dann schaut er sich das Fahrzeug natürlich an und bildet sich ein Urteil.
    Er wird ja aber sicherlich auch eine Übersicht der Kosten haben wollen.
    Das heißt Rechnungen über Teile und Dienstleistungen.
    Wie verhält sich das ganze mit Arbeitsstunden?
    Die habe ich ja nun aufgebracht, kann selbige ja allerdings nicht nachweisen.


    Kurzum, ich habe eine handschriftliche Auflistung der Sachen die ich bezahlt habe, teils mit Rechnungen teils ohne.
    Sowohl einen kompletten bebilderten Werdegang der Restauration.
    Reicht dem Gutachter das für ein entsprechendes und auch faires Gutachten?


    Gruß Michel

  • Bei mir war es so, das der Gutachter von Anfang an wusste um was es geht, den Umfang kannte, den Aufwand, Kosten...ich konnte ihm dies so benennen, wo Rechnungen da waren, war das nat. von Vorteil, wenn nicht, gab es so eine Zahl. Empfand es nicht als "zugeschoben" weil man sich kannte, falls jemand das jetzt so deutet.

  • Also bei meinem 600´er habe ich nichts nachweisen müssen.
    Auto hingestellt Gutachter kam, angeschaut und fertig.
    War allerdings ein Oldtimer - Gutachter. (http://www.neumann-oldtimer.de/)
    Und Fahrzeug wurde mit Zustand 1 bewertet.

  • Und du hast welche Werte beziffert bekommen?
    Weil es ja eben auch um wiederbeschaffungswerte geht usw.

  • Ich habe dem Gutachter (damals Jürgen Lisse) eine umfangreiche Tabelle aller erledigten Arbeiten (immer "live" geführt um nichts zu vergessen), eine ebenso geführte Kostenaufstellung (Rechnungen waren zweitrangig) und eine umfassenden Bilderdokumentation zur Verfügung gestellt.


    Dazu kam die Inaugenscheinnahme durch ihn selbst.


    Und vorher ;) habe ich mit der Versicherung geklärt, ob die mit dem freien Gutachter einverstanden sind und dessen Gutachten auch anerkennen oder ob es ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein muß.