Sportlenkrad welche Größe darf ich verbauen?

  • Das Tschechenlenkrad wurde bei allen auf Grund einer Herstelllerbescheinigung eingetragen, die ja jeder selber schreiben kann. Es wurde aber niemals nach den gültigen Vorschriften geprüft!! Somit wurde die Eintragung illegal erlangt. Deshalb kosten ja zugelassene Naben und Lenkräder eine gewisse Summe, da der Hersteller die Zulassungskosten umlegen tut.



    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:31991L0662:DE:HTML


    http://www.kba.de/nn_221758/DE…12_deutsch_74_297_pdf.pdf

  • wenn denn aber die eintragung illegal ist wozu gibt es dann die §21 abnahme klar der tüv kann nicht die festigkeit und was alles testen aber der hersteller ist doch dafür zuständig und wenn es eine bescheinigung gibt sollte es ein geprüftes teil sein oder lieg ich da falsch

    [align=center] :thumbup: Sachsenring statt Ehering :thumbup:

  • Eine Herstellerbescheinigung sagt nur etwas über das verwendete Material, Maße etc. aus und das es aus Herstellersicht geeignet ist, aber nicht durch einen Sachverständigen nach Zulassungsvorschriften geprüft ist. Beispiel: Nur Feller hat ein Gutachten für die Sturzkorrektur, alle anderen eine Herstellerbescheinigung.


    Deshalb wurde auch den Prüfern ein Riegel vorgeschoben seit ca. Ende 2009, das sie nicht mehr alles abnehmen dürfen nach §21. Der §21 ermöglicht ein geprüftes Bauteil, welches den Zulassungsvorschriften entspricht, in ein Auto einzubauen, welches nicht im Gutachten/ABE aufgeführt ist. Bestes Beispiel bei mir: Rad/Reifenkombination 6x14 in Verbindung mit Spurplatten am meinem 1.1er. Es lag ein Gutachten sowohl für die Felgen als auch für die Spurplatten vor, welches die Verwendung am Fiat erlaubt (LK98) aber nicht am 1.1er . Diese Verbaubarkeit der geprüften Teile hat der Sachverständige überprüft am 1.1er und dann das Gutachten nach §21 erstellt.


    In Deutschland ist das sehr streng regelementiert, in der Schweiz/Österreich noch mehr und in England ist es der MOT eigentlich egal, da ist es wichtiger das getunte Auto überhaupt versichert zu bekommen.

  • Die Eintragung des Tschechenlenkrades ist keineswegs illegal.Die Abnahme nach §21 macht ja nicht umsonst ein amtlich anerkannter Sachverständiger der ein Studium und einige Schulungen hinter sich hat um sich so nennen zu dürfen.Er muss entscheiden ob ihm der Herstellernachweis reicht um das Lenkrad abzunehmen.Wenn er der Meinung ist das alles so wie es verbaut ist den Bestimmungen entspricht,schreibt er sein Gutachten dazu und das hat dann erstmal Bestand.


    Gruß Andreas

  • dieser Vorgehensweise wurde ein Riegel seitens der Dekra vorgeschoben, weil er es nicht entscheiden kann (er kann das Bauteil nicht überprüfen vor Ort) und darf. Ich hatte dazu ein längeres Gespräch mit dem Dekra-Chef von Klettwitz (besitzt auch einen Trabant Kübel).

  • Dann dürfte ja auch niemand mehr z.B.eine Scheibenbremse eingetragen bekommen,für den Adapter gibt es ja auch nur eine Materialbescheinigung und einen Herstellernachweis.

  • also wer sich von den bullen die karre stilllegen lässt, er ist doch selber schuld^^
    da haben die garkeine befugnis für, der staatlich anerkannte schverständiger darf das , aber nicht die polizei
    die dürfen die karre höchstens beschlagnahmen in ganz speziellen fällen

  • Hallo
    die Polizei darf zwar kein Auto stilllegen , aber sicherstellen . Wenn sie der meinung sind es stimmt was nichts mit dem Auto . Dann kamm es auf ein Sicherstellungs platz und wird ein Sachverständieger vorgestellt.Das wurd dann auch sehr Teuer. Weiß das aus eigender erfahrung.


    gruss marcel

  • Wie du schon sagst,von Feller existiert ein Gutachten.Die meisten haben aber die Adapter von den Spätbremsern oder von Huek drin,und dafür gibt es nichts weiter.Die Leute die eine Scheibenbremse von Feller drin haben kannst aber glaube an zwei Händen abzählen.


    Gruß Andreas

  • Zumal im Feller Gutachten auch Feller Felgen vorgeschrieben sind! Was die Kosten in sehr nach oben treibt, und die Felgen waren glaube ich häßlich.

  • immer wieder lustig die rechtliche Einordnung der "Bullen" ^^

  • also wer sich von den bullen die karre stilllegen lässt, er ist doch selber schuld^^
    da haben die garkeine befugnis für, der staatlich anerkannte schverständiger darf das , aber nicht die polizei
    die dürfen die karre höchstens beschlagnahmen in ganz speziellen fällen


    Hallo
    die Polizei darf zwar kein Auto stilllegen , aber sicherstellen . Wenn sie der meinung sind es stimmt was nichts mit dem Auto . Dann kamm es auf ein Sicherstellungs platz und wird ein Sachverständieger vorgestellt.Das wurd dann auch sehr Teuer. Weiß das aus eigender erfahrung.


    gruss marcel

    wer hat euch sowas erzählt das die polizei das nicht darf?

  • Hallo haupte
    mir hat es der Beamte selber gesagt , er meinte zu mir er sieht das was hier nicht stimmt und das das Fahrzeug verändert ist . War ja auch Tieferlegung , Tschechenlenkrad und Opelsitze auf Watischienen ....also wurde das Fahrzeug sichergetellt. Und ein Sachverständiger vor gestellt.
    gruss marcel

  • die polizei darf das aber ich weiß das aus 1HAND und das ist nicht nur in meinem bundesland so sondern in ganz deutschland. :thumbup:

  • wenn du es sagst , oky....ich kann nur sagen was zu mir gesagt wurde . Es gibt ja auch hier im Forum Polizisten vieleicht äussern die sich ja mal dazu , dann haben wir es zu 100% ;)
    gruss marcel

  • also ich weis von einem Kumpel das die Polizei ein auto sicher stellen darf und einem Sachverständigen vorstellen kann wenn dem polizisten was komisch vorkommt oder sachen nicht im fahrzeugschein eingetragen sind oder anderweitig freigaben wie abe`s vorliegen
    genauso ist es wenn sachen eingetragen sind und ein andere prüfer würde das so nicht durch gehen lassen kann er die sachen auch wieder austragen

    [align=center] :thumbup: Sachsenring statt Ehering :thumbup:


  • .....genauso ist es, wenn Sachen eingetragen sind und ein anderer Prüfer würde das so nicht durch gehen lassen, dann kann er die sachen auch wieder austragen

    Das klingt ja beängstigend. Wenn mich also die Polizei anhalten würde und den würde was komisch vorkommen, dann beschlagnahmen die mein Auto und stellen es in Leipzig nem Sachverständigen vor. Dieser würde schauen und alles austragen, was er nicht eingetragen hätte? Die DEKRA - Leipzig wollte NICHT meine Vollschalensitze, meine Rad - Reifen - Kombination, meine Scheibenbremse und meinen Motorumbau abnehmen, da das alles angeblich nicht zulässig wäre. Mittlerweile habe ich mittels DEKRA Dresden und Zwickau und zwei sehr kulanten Prüfern aus der Region, an welche ich nur durch Beziehungen gekommen bin, doch alles geprüft, abgenommen und eingetragen bekommen. Das würde aber bedeuten, dass der Sachverständige das alles wieder austragen kann? ?(
    Das ist ja gruselig ;(



    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:

  • Grundsätzlich ja, aber:


    Wenn ein Prüfer etwas einträgt, bestätigt er persönlich mit seiner Unterschrift, das die Umbauten soweit in Ordnung sind und eine Verkehrsicherheit des Fahrzeuges weiterhin gegeben ist. Da kann es schon mal sein, das ein Prüfer das nicht will, weil er zB unsicher ist, er Probleme sieht die nur durch unrealistisch aufwändige Tests und Prüfungen auszuräumen wären etc.


    Ist es aber Eingetragen, muß ein Austrag genauso technisch begründet sein. Zweifel reichen hier nicht. Und auch das bestätigt der Prüfer dann wieder persönlich durch seine Unterschrift.


    Das bedeutet: Selbst wenn ein Prüfer einen Umbau nicht eintragen würde, bedeutet das noch lange nicht, das er einen bestehenden Eintrag für nichtig erklären muß.
    Zum tragen kommt die Möglichkeit des Austrags häufig bei "Tricksereien". Da will wer seine Pappe 160mm tiefer haben, bekommts nirgens eingetragen, lässt sich ne TF90 eintragen und baut danach auf ne 160er Feder um. Fährt damit rum weil ja ne TF eingetragen ist, nem Polizisten kommts komisch vor, Zwangsvorführung beim Sachverständigen und der kommt zu dem Schluß, was auch immer da eingetragen ist, so wie die Pappe dasteht, ist eine Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben - Stlilllegung trotz Eintrag...


    Chrom