Im Netz gefunden

  • Scheint aber nicht allein fehlende Sonne zu sein


    die Putzfrau ist schon wieder krank oder? In meiner Firma hätte die schon die Papiere bekommen so unzuverlässig wie die ist.

  • Für Nutzungsänderungen sind eben immernoch - und überall - die Bauämter zuständig. Und dieser Altautohaufen ist keine übliche private Nutzung. Aus der daraus resultierenden Umweltgefahr kann, muss sich aber nicht, eine Zuständigkeit der Unteren Umweltbehörden ergeben. Dies meißt aber nur auf Antrag oder bei großen offensichtlichen Schäden.

  • :rolleyes:


    Von welchem Sender wird der Trödeltrupp noch mal ausgestrahlt? Dann wird das mit dem Bauamt wohl stimmen...


    Insofern es keine Verquickung (z.B. Nutzungsänderung ) der örtlichen baulichen Anlage mit den auf dem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugen gibt, ist für ein Bauamt keine fachliche Zuständigkeit/Rechtsgrundlage zum Handeln ableitbar.
    Sollte der Mensch gebrauchte Fahrzeuge zum Verkauf anbieten oder Fahrzeuge bewusst zerlegen, um deren Ersatzteile (gewerblich) zu veräußern, dann wäre es der Sache dienlich, wenn er sich im Rahmen der Altfahrzeugverordnung zertifizieren lässt oder bereits zertifizieren lassen hat. Wenn sich der gute Mann "Nachschub" besorgt, darf er dies nur tun, wenn er über die erforderliche Bescheinigung gemäß Altfahrzeugverordnung verfügt oder nachweisen kann, dass er ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist. Bis hierhin spielt ein Bauamt überhaupt keine Rolle.
    Sollte behördlicherseits bei einer Vor-Ort-Kontrolle festgestellt werden, dass o.g. Tätigkeit(en) ausgeübt wird/werden und nicht angezeigt worden ist/sind, dann und wirklich erst dann folgt die Beteiligung des Bauamtes, da eine Nutzungsänderung aufgrund o.g. Tätigkeit(en) auf dem Grundstück ein Baugenehmigungsverfahren nach sich zieht, in welchem dann u.a. die, in meinem früheren Beitrag erwähnten Behörden beteiligt werden.

  • Insofern es keine Verquickung (z.B. Nutzungsänderung ) der örtlichen baulichen Anlage mit den auf dem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugen gibt, ist für ein Bauamt keine fachliche Zuständigkeit/Rechtsgrundlage zum Handeln ableitbar.

    Tja .. 50km von hier hatte jemand 3-4 Trabis auf dem Hof/Privatgrundstück stehen, standen halt alle so das man sie von der Straße/Ausfahrt für jeden Einsehbar war, Stadt und Bauamt haben ordentlich ärger und Druck gemacht damit das zeug verschwindet. Wurde dann alles in die Garagenwerkstatt gestellt, so sieht auch entsprechend aus ... Da steht auch ein Barkasauflieger drin ... gemacht wird nix dran ... aber immer mehr gehortet.


    Also glaub das ruhig mal ;)


    Der Kollege mit den vielen Fahrzeugen auf dem Bild kann halt Froh sein das es noch keiner gesehen hat da es doch recht weit ab vom Schuss ist, mit den Im Internet veröffentlichen Bilder könnte sich das aber ändern.

  • Ein guter Freund von uns muss seine Sammlung auch los werden. Hier ist das Landratsamt schuld.
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  • @olixon: Genauso und NUR in der Reihenfolge wird ein Schuh draus. Aber nicht anders. Nicht mal grundsätzlich sondern ausnahmslos. Und nichts anderes habe ich geschrieben. Erst die zuständige Überwachungsbehörde, dann das Bauamt und dann idealerweise alle mit Zuständigkeit zusammen.


    Ich guck jetzt RTL2, vielleicht kommt ja gerade der Trödeltrupp... :thumbup:

  • Ich verstehe sowieso nicht, weshalb man eine Sammlung so ausarten lässt, dass man sich um die einzelnen Stücke nicht mehr kümmern kann und sie dann im Freien der "Kompostierung" preisgegeben sind.. An wenigen restaurierten Fahrzeugen hätten wohl alle mehr Freude..

  • Da gäbe es jedoch gescheitere Therapiemassnahmen als das Syndrom in vollen Zügen (oder vollen Vorgärten...) auszuleben.. ;)

  • Nicht jede Schrotthaufenanhäufung ist eine Fahrzeugsammlung.....Vor allem nicht auf auf einer grünen Wiese....


    Schrotthaufen > Schorchi`s Bild!
    Sammlung > Karateatze`s Halle!

  • Ich verstehe sowieso nicht, weshalb man eine Sammlung so ausarten lässt, dass man sich um die einzelnen Stücke nicht mehr kümmern kann und sie dann im Freien der "Kompostierung" preisgegeben sind.. An wenigen restaurierten Fahrzeugen hätten wohl alle mehr Freude..

    Das ist ein Phänomen, das gar nicht so selten vor kommt. Da ist eine Form von Messietum, ein Zwang aus einem bestimmten Gefühl heraus, etwas unebdingt haben zu wollen oder sich um dieses Etwas "kümmern" zu müssen. Gibt es in einem anderen Fall auch sehr häufig bei Tieren, zB Katzen- und Hundemessies. Deshalb beißt man auch meistens auf Granit, wenn man solche Menschen fragt, ob sie einem einen Teil ihrer Sammlung überlassen könnten.

  • Nicht jede Schrotthaufenanhäufung ist eine Fahrzeugsammlung.....Vor allem nicht auf auf einer grünen Wiese....


    Schrotthaufen > Schorchi`s Bild!
    Sammlung > Karateatze`s Halle!

    Dann müsste man jetzt definieren, was genau unter einer "Schrotthaufenanhäufung" zu verstehen ist. Mein Vater empfand die Fahrzeuge in meiner Halle ausnahmslos immer als "Schrotthaufenanhäufung"... :D


    Stellt die Behörde nicht fest bzw. kann nicht nachweisen, dass das oder die Fahrzeug(e) unter den Begriff Altfahrzeug/Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fällt/fallen und augenscheinlich keine Gefahr für sämtliche Schutzgüter (da würde als Folge u.U. dann wieder das Bauamt ins Spiel gebracht werden) ausgeht, kann hier auch nichts geahndet werden - auch nicht auf einer grünen Wiese wie in dem vorgestellten Beispiel (vorausgesetzt, wir bleiben auf einem Privatgrundstück).


    "Schrotthaufenanhäufung" ist ein schöner Begriff. :thumbup:

  • AAHHH den hab ich schon mal vor 2 Jahren bei ebay gesehen. Hat ihn wohl nicht los bekommen ... warum wohl. Die Bilder hatte ich mir aber gespeichert ^^ Da sieht man besser das Prachtstück :D